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Berlin droht auch wegen Biohühnern ein Vertragsverletzungsverfahren

Die EU-Kommission plant offenbar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, weil die Elterntiere in der Öko-Hühnerhaltung keinen ausreichenden Auslauf bekämen bzw. ein Dach darüber sei. Das sei nicht zulässig. Scharfe Kritik kommt vom BÖLW. Ein Dach sei wichtig, um die wertvollen Zuchtstämme vor möglichen Infektionen von außen zu schützen.

Lesezeit: 2 Minuten

Deutschland könnte beim Thema Landwirtschaft bald die Eröffnung eines weiteren Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission drohen. Kritisiert wird von der Behörde, dass in einigen Bundesländern die Elterntiere in der ökologischen Hühnerhaltung nicht hinreichend Zugang zu Freiland haben, wie es nach Einschätzung der Kommission gemäß EU-Recht vorgeschrieben ist.

Kommissionskreise bestätigten gegenüber AGRA-EUROPE entsprechende Medienberichte, wonach die Generaldirektion Landwirtschaft die Einleitung juristischer Schritte hierzu prüfe. Eine finale Entscheidung werde für März erwartet. Ferner hieß es von Kommissionsseite aber auch, dass der Bundesregierung noch Zeit gegeben werde, die Vorwürfe zu entkräften.

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Konkret geht es um die Haltung von Elterntieren, die ausschließlich Bruteier produzieren. Nach Auffassung der Kommission muss laut der EU-Ökoverordnung allen biologisch gehaltenen Hühnern ein unbedachter Auslauf unter Tageslicht gewährt werden, auch den meist besonders wertvollen Ausgangslinien.

Sollte Brüssel ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren starten und Deutschland die vorgebrachten Vorwürfe nicht ausräumen oder abstellen, wäre am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg möglich. Dann könnten der Bundesrepublik hohe Strafzahlungen drohen.

Deutschland bei Biobruteiproduktion führend

Für große Verärgerung sorgt das Vorgehen der Kommission bei der deutschen Ökobranche. Scharfer Widerspruch gegen die Brüsseler Drohung kam vergangene Woche vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Dessen Geschäftsführer Peter Röhrig erklärte gegenüber AGRA-EUROPE, dass eine Überdachung vor allem deswegen wichtig sei, um die „besonders wertvollen“ Zuchtstämme vor möglichen Infektionen von außen zu schützen. Auch könne so erreicht werden, dass die Küken gesund schlüpften und Medikamentengaben minimiert würden.

Nach Auffassung des Verbandes ist die überdachte Haltung mit dem aktuellen europäischen Recht auch vereinbar, da von den ökologisch gehaltenen Elterntieren keine Konsumeier in den Handel gelangen. Überzählige Bruteier würden ausschließlich konventionell vermarktet werden, stellte Röhrig klar.

In Richtung EU-Kommission beklagte der BÖLW-Geschäftsführer, dass die Bemühungen der deutschen Biobranche zum Aufbau ökologischer Elternlinien durch eine mögliche Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens konterkariert würden. Dabei sei man in diesem Bereich EU-weit führend. Das von der Kommission geforderte Verbot des geschützten Auslaufs der Tiere würde überdies dazu führen, dass Ökobruteier zum Vertrieb in der EU kaum noch erzeugt werden könnten, gab Röhrig zu bedenken.

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