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Biobranche drängt auf eigene Tierwohl-Stufe

Die Biobranche will bei der staatlichen Tierwohlkennzeichnung eine eigene vierte und damit höchste Stufe bekommen. Das sieht das Konzept des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) nicht vor. Auch über die Freiwilligkeit gibt es weiter Diskussionen.

Lesezeit: 2 Minuten

„Wir müssen Bio als 4. Stufe unbedingt im staatlichen Tierwohllabel drin haben“, forderte der Demeter-Vorstandssprecher Alexander Gerber am Dienstagabend bei der Jahrestagung des Biodachverbandes BÖLW. Dass das Biofleisch auch die höchsten Tierwohlkriterien einhalten müsse, sei selbstverständlich, so Gerber weiter.

Agrarökonomen widersprechen

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Der Forderung der Biobranche widersprach auf der Veranstaltung der Berliner Agrarökonom Prof. Harald Grethe. Er warnte den Biosektor davor weiter auf einer eigenen 4. Stufe beim staatlichen Tierwohllabel zu beharren. Das höchste Tierwohl-Niveau müsse auch mit konventionellem Futter erreichbar sein, argumentierte er. Der Umbau der Tierhaltung würde in der Breite nur über die konventionellen Betriebe laufen. Deshalb müsse es Ihnen möglich sein, die höchste Tierwohl Stufe zu erhalten. Grethe verwies außerdem darauf, dass nicht jeder Biobetrieb automatisch die höchsten Tierwohlstandards erfülle. Anders als das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und der Göttinger Agrarökonom Prof. Achim Spiller plädierte Prof. Grethe aber für eine verpflichtende Tierwohlkennzeichnung. Von der Politik erwartet Grethe, dass sie sich für ein wissenschaftlich ausgeklügeltes Monitoring von Tierwohlindikatoren einsetzt. Damit würde das Tierwohl in Zukunft besser messbar gemacht werden können.

Stegemann verteidigt Freiwilligkeit

Der CDU/CSU-Agrarsprecher im Bundestag, Albert Stegemann, verteidigte auf der Veranstaltung den Ansatz des BMEL das staatliche Tierwohllabel als freiwillige Möglichkeit einzuführen. „Wir wollen damit in die Marktführerschaft kommen und den Umbau der Tierhaltung damit finanzieren“, sagte er. Das BMEL will das Gesetz für die Tierwohlkennzeichnung bis Mitte 2019 beschlossen haben. Sie soll drei Stufen umfassen, die alle höher als der gesetzliche Standard sind. Die Kriterien für die einzelnen Stufen sind aber noch nicht fertig ausgearbeitet. Die ersten Produkte mit der Kennzeichnung sollen ab Frühjahr 2020 im Handel liegen. Mit einem neuen Gutachten hatte der Göttinger Agrarökonom Prof. Spiller kürzlich die Entscheidung für die Freiwilligkeit vom BMEL gestärkt. Im Umkehrschluss forderte Spiller aber stetig strenger werdende Kriterien für das Label, um das Verbrauchervertrauen nicht zu verspielen. Das sieht das BMEL Konzept bisher nicht vor.

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