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Biohändler besorgt wegen neuer Kontrollverfahren bei Importen ab 2022

Zum Jahreswechsel wird die Einfuhrkontrolle von Biowaren in die EU mit dem neuen Bio-Recht umgestellt. Biounternehmen, die ihre Ökowaren aus dem nichteuropäischen Ausland beziehen, sind beunruhigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab 1.1.2022 müssen die Regeln der neuen EU-Öko-Verordnung angewendet werden. Die neue Öko-Verordnung bleibt den Grundsätzen des bestehenden Bio-Rechts treu. Weiterhin ist die Zertifizierung vom Acker bis in den Handel einschließlich Importe die Grundlage für die Nutzung der geschützten Bio-Kennzeichnung.

Aber auch kleine und größere Änderungen erwarten die Betriebe in fast allen Bereichen, stellt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) fest. Größere Änderungen gibt es bei den Importregeln, weil dort die bisherige Anwendung von gleichwertigen Standards sukzessive auf die Anwendung der Öko-Verordnung in Drittländern ohne Handelsabkommen umgestellt wird. Zudem ändern sich die Verfahren bei der Abwicklung der Importe beim Eintritt in die EU.

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Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), appelliert daher an die Bundesländer: “Bio-Unternehmen, die ihre Öko-Waren aus dem nichteuropäischen Ausland beziehen, sind beunruhigt. Denn wenige Tage, bevor die neuen Importregeln gelten, ist unklar, ob diese Umstellung in Deutschland funktionieren wird. Die Produktion vieler Unternehmen hängt aber substanziell davon ab, dass die Lieferungen zügig abgewickelt werden. Es besteht deshalb das Risiko, dass Bio-Lebensmittel verderben, statt den Weg in den Handel zu finden.“

Die Länder müssen laut Röhrig dafür sorgen, dass Bio-Produkte wie Südfrüchte, Reis oder Kaffee weiter nach Deutschland geliefert werden können. Künftig geht die Bio-Importkontrolle vom Zoll auf die Länder über. Die Länder müssten zum 1.1.2022 dringend sicherstellen, dass genügend qualifiziertes Personal rund um die Uhr für diese Aufgabe zur Verfügung steht. Die Waren müssten gründlich kontrolliert werden und zügig bei den Abnehmenden ankommen.

„Neben dem akuten Risiko der Lebensmittelverschwendung, stehen die Unternehmen vor Lieferengpässen und befürchten hohe wirtschaftliche Verluste. Falls die Bundesländer ihrer neuen Aufgabe nicht schnell genug gewachsen sein sollten, müssen sie in den nächsten Tagen für eine Übergangsregelung sorgen“, so Röhrig.

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