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Bioland kritisiert verschärfte Auswahlkriterien in Sachsen-Anhalt für Öko-Umstellung

UPDATE: Das Agrarministerium in Sachsen-Anhalt lehnt die Hälfte aller Förderanfragen für die Umstellung auf Ökolandbau ab, kritisiert Bioland. Die Behörde verweist dagegen auf neue Auswahlkriterien

Lesezeit: 3 Minuten

Von 49 Betrieben in Sachsen-Anhalt, die einen Antrag zur Ökoförderung 2019 gestellt haben, hat das Agrarministerium nur 20 zugelassen. Statt beantragter 9.568 ha werden nach gegenwärtiger Mittelverfügbarkeit nur 4.837 ha bewilligt. Bioland kritisiert diese Limitierung entschieden und fordert die Landesregierung dazu auf, diesen Förderstopp zu verhindern.

„Dieses Vorgehen ist in keinster Weise akzeptabel und nachvollziehbar. Es widerspricht dem Koalitionsvertrag mit dem Ziel der Landesregierung bis 2030 20 % der Agrarfläche auf Ökolandbau umzustellen“, sagt Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik. Dazu müssten in Sachsen-Anhalt jährlich ca. 12.000 ha ökologisch bewirtschaftete Fläche dazugewonnen werden. „Mit diesem Förderstopp bleibt die Umstellung von rund 5.000 ha verwehrt. So kann keine enkeltaugliche Landwirtschaft gelingen! Vielmehr werden interessierte Landwirte abgeschreckt aufgrund mangelnder Verlässlichkeit und Planungssicherheit der Politik“, so der Bioland-Sprecher.

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Zu den voraussichtlich nicht geförderten Betrieben gehören vor allem Ackerbaubetriebe an ertragsstärkeren Standorten, bestehende Ökobetriebe mit einem Flächenzuwachs über 20 % sowie tierhaltende Betriebe, die ihren Tierbestand erst im Verlaufe der Umstellung aufbauen können. Der Verband betont die positive Signalwirkung der fast 50 eingegangenen Anträge in Sachsen-Anhalt. Sie dokumentierten das große Interesse an einer ökologischen Wirtschaftsweise, das andere Betriebe motivieren könne nachzuziehen.

Ministerium: „Es gibt keinen Förderstopp!“

Gegenüber top agrar online bestätigte die Pressesprecherin des Agrarministeriums, Jenny Schwarz, die Zahlen, es gebe aber keinen Förderstopp. Mit dem Antragsverfahren 2019 habe man erstmals Auswahlkriterien für den Ökolandbau eingeführt. Die Auswahl sei nötig gewesen, weil nur finanzielle Mittel für eine Förderung von 5000 ha zur Verfügung stehen, so Schwarz.

Auswahlverfahren seien bei investiven Fördermaßnahmen ein übliches Verfahren. Die Beschränkung des Antragsverfahrens auf maximal 5000 ha und die Auswahlkriterien habe das Ministerium den Antragstellenden und den Berufsvertretungen in Sachsen-Anhalt seit April 2019 kommuniziert. Sowohl die Ministerin als auch der zuständige Staatssekretär hätten dies wiederholt öffentlich gesagt, erklärte die Sprecherin am Donnerstag weiter.

Die Auswertung der vorliegenden Anträge ergab, dass insgesamt 9.570 ha für die fünfjährige Förderung des Ökologischen Landbaus (Verpflichtungsbeginn 1.1.2020) beantragt wurden, davon können 4.838 ha eine Förderung erhalten können.

Neben Neuantragstellern würden im Verfahren auch Betriebe berücksichtigt, deren bisherige fünfjährige Verpflichtung ausläuft und die die ökologische Bewirtschaftung ihrer Flächen für weitere fünf Jahre fortsetzen wollen. Dazu kämen Antragsteller, die ihre Betriebe bereits ökologisch bewirtschaften, dafür Fördermittel erhalten und die Flächen im Betrieb aktuell um max. 20 % erweitern.

Sachsen-Anhalt nutzt für die Förderung des Ökolandbaus größtenteils EU-Gelder. Die neue Förderperiode der EU beginnt nicht wie geplant 2021 sondern voraussichtlich erst 2023. Für die zusätzlichen zwei Jahre in dieser Förderperiode fehlen von der EU bisher die Übergangsregelungen und die Haushaltsmittel für eine kontinuierliche Fortführung der EU-kofinanzierten Förderprogramme.

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