In Brandenburg können ab 2020 konventionell wirtschaftende Landwirte Förderanträge für Ackerrand- und Blühstreifen beantragen. Bislang waren die 87.000 Hektar ökologisch bewirtschaftete Fläche davon ausgenommen. Diese leisteten per se einen hohen Anteil zur Biodiversität und erhielten dafür eine Ökoprämie, hatte das Agrarministerium in Potsdam argumentiert. Agrarminister Jörg Vogelsänger hat sich nun aber unentschieden. Er wolle nun auch Bio-Betriebe bei der Anlage von mehrjährigen Blühstreifen auf ihren Feldern unterstützen, teilte das Brandenburger Agrarministerium am Mittwoch mit.
Biobetriebe haben Vogelsänger überzeugt
Finanziert wird dieses Programm mit Bundes- und Landesmitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Der Fördersatz beträgt 700 Euro je Hektar Ackerrand- und Blühstreifen. „Wir haben uns vor dem ersten Antragstermin im November entschieden, das neue Programm nochmals aufzumachen und nun auch Bio-Betriebe einzubeziehen. Vertreter der Bio-Verbände haben uns in den vergangenen Wochen davon überzeugt, dass sie neben ihrer extensiven Produktionsweise gern zusätzliche Beiträge zum Insektenschutz leisten wollen und können, hierfür aber wegen des Verlusts von Produktionsflächen eine zusätzliche Unterstützung benötigen“, sagte Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger.
Auch Biobetriebe müssen Blühflächen aus der Produktion nehmen
Die differenzierte Antragstellung für Blühstreifen in konventionellen beziehungsweise ökologisch wirtschaftenden Ackerbaubetrieben ergibt sich aus dem Kontext der EU-Förderung. Bio-Betriebe erhalten aus dem Kulturlandschaftsprogramm Brandenburg zusätzlich die Ökoprämie, müssen sich dafür aber mindestens fünf Jahre für den ökologischen Landbau verpflichten. Brachflächen sind im ökologischen Landbau nicht förderfähig. Eine Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion ist nur möglich, wenn auf diesen Arealen noch höherwertige Maßnahmen umgesetzt werden. Die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen kann als eine solche Maßnahme von den Kontrollbehörden anerkannt werden, so dass die Bio-Bauern keine Sanktionen befürchten müssen.
Förderanträge ab Herbst möglich
Der Aufwuchs von Blühstreifen darf nicht genutzt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und stickstoffhaltigen Düngemitteln ist verboten. Förderanträge werden bereits im Rahmen der Herbstantragstellung 2019 von den Landwirtschaftsämtern entgegengenommen. Der Maßnahmenzeitraum beginnt am 1. Januar 2020 und dauert mindestens fünf Jahre.