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Brandenburg: Ökobetriebe bekommen keine Blühstreifenförderung

Das Brandenburger Agrarministerium schließt Ökobetriebe von der neuen Blühstreifenförderung aus. Sie leisteten bereits viel zur Biodiversität, so die Begründung. Das erregt Unmut.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Brandenburger Landesregierung stellt dieses Jahr erstmals eine Förderung von Ackerrand- und Blühstreifen auf. Ganze 700 €/ha gibt es ab 2020 dafür, wie das Agrarministerium Ende vergangener Woche mitteilte. Nicht mitmachen dürfen dabei die Ökobetriebe. „Ökologisch bewirtschaftete Flächen sind von einer Förderung ausgeschlossen“, heißt es in der zugehörigen Förderrichtlinie, die Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) am 23. Mai unterschrieben hat.

Ökobetriebe monieren Ungleichbehandlung

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Das erregt Unmut im Landesbauernverband von Brandenburg genauso wie bei der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL). „Wir begrüßen es sehr, dass nun auch in Brandenburg der Insektenschutz bei den Fördertatbeständen eine Rolle spielt. Wir können jedoch überhaupt nicht nachvollziehen, warum Ökobetriebe von dieser Förderung ausgenommen werden“, sagte der Sprecher des Agrarpolitischen Arbeitskreises des Ökologischen Landbaus Brandenburg, Sascha Phillipp. Der Präsident des Landesbauernverbandes Henrik Wendorff, der auch Ökolandwirt ist, moniert die Ungleichbehandlung ebenfalls: „Es ist nicht zu verstehen, dass es nicht möglich sein soll, über ökologisch und konventionell bewirtschaftete Flächen hinaus vernetzend Ackerrand und Blühstreifen anzulegen, die gleichermaßen vom Land unterstützt werden“, sagte er.

Doppelförderung durch reduzierte Prämien vermeidbar

Die beiden Verbände machen den Vorschlag, dass die Ökobetriebe zumindest eine reduzierte Förderung für Blühstreifen angeboten werden solle. Die Blühstreifenförderung liegt mit 700 €/ha um ein vielfaches höher als die Ökoförderung von 210 €/ha. Mit einer reduzierten Förderung von 490 €/ha könne eine Doppelförderung vermieden werden, erläutert die FÖL gegenüber top agrar. Den Landesagrarminister Vogelsänger fordern die beiden Verbände auf, die Förderrichtlinie umgehend entsprechend nachzubessern.

Agrarministerium zielt auf „intensiv genutzte Ackerstandorte“

Das Agrarministerium in Potsdam begründet den Ausschluss der Ökobetriebe von der Blühstreifenförderung damit, dass „intensiv genutzte Ackerstandorte“ Ziel der Förderung seien. „Ökologisch bewirtschaftete Ackerflächen leisten bereits nachweislich einen hohen Beitrag zur Biodiversität und sollen außerdem nicht für eine nachhaltige Produktion verloren gehen“, teilt das Ministerium auf Anfrage von top agrar mit. Eine Berücksichtigung von Ökobetrieben stellt es erst für die nächste Förderperiode in Aussicht. „Eine Aufsattelung entsprechender Maßnahmen im Rahmen des ökologischen Landbaus ist Inhalt der Prüfung für die nächste Förderperiode“, heißt es in Potsdam dazu. Mit dem neuen Förderprogramm wollte das Ministerium nach eigenen Angaben „schnell und zielgerichtet“ auf das Thema Insektenschutz auf konventionell bewirtschafteten Ackerflächen reagieren. Ökologisch bewirtschaftete Flächen leisteten durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel per se einen Beitrag zur Biodiversität, hieß es.

Förderung startet 2020

Die Beantragung der Blühflächenförderung soll bereits mit der diesjährigen Herbstantragstellung starten. Landwirte sollen ab 1. Januar 2020 Blühstreifen für die Dauer von mindestens fünf Jahren fördern lassen können. Damit erfüllt das Land Brandenburg eine langjährige Forderung des Berufsstandes und folgt anderen Bundesländern, wo es dieses Förderprogramm schon seit längerem gibt.

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