Der Bundestag hat am Freitag Änderungen im Öko-Landbaugesetz und im Öko-Kennzeichnungsgesetz beschlossen. Die beiden Gesetze setzen die neue EU-Ökoverordnung, die ab 1. Januar 2022 angewendet wird, in Deutschland um.
Überwachung der Kontrollstellen bei der BLE
Mit den Gesetzesänderungen bleibt das Öko-Kontrollsystem in Deutschland weitestgehend erhalten, wird aber einheitlicher auf Bundesebene geregelt. „Per Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen das Kontroll- und Zertifizierungssystem erstmals auf eine verlässliche und klare Rechtsgrundlage gestellt. Insbesondere regeln wir deutschlandweit einheitlich, dass die privaten Kontrollstellen auch ohne vorhergehende Länderverordnung die Bio-Zertifikate ausstellen dürfen“, teilte der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Georg von der Marwitz mit. Damit können die Kontrollstellen ihre Arbeit wie gehabt abrechnen und sich auch in Zukunft tragfähig finanzieren. Die Überwachung der Kontrollstellen wird mit den Änderungen gebündelt und bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelt. „Damit verhindern wir einen föderalen Flickenteppich und sorgen für effiziente Verwaltungsstrukturen“, sagte von der Marwitz.
Bioprodukte in der Außer-Haus-Verpflegung
Änderungen gibt es auch für die Nutzung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung. Mit den Gesetzesbeschlüssen sollen Küchen und Kantinen einfacher mit ihrem Bio-Anteil werben können. Dafür wurde die Zertifizierung von Bio-Zutaten in der Außer-Haus-Verpflegung flexibilisiert. „Viele Menschen, die während der Corona-Pandemie zu Hause gekocht haben, sind auf den Bio-Geschmack gekommen. Den dadurch gestiegenen Absatz wollen wir aufrechterhalten, indem wir Küchen und Kantinen ermöglichen, mit ihrem Bio-Anteil zu werben, sobald sie wieder öffnen können“, sagte von der Marwitz.
Biobranche ist zufrieden
Die Ökoverbände äußerten sich zufrieden mit den Gesetzesbeschlüssen. „Der Antrag zum Ökolandbaugesetz von Unions- und SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag sorgt für entscheidende Verbesserungen. Der Gesetzestext, der jetzt vorliegt, stärkt das bewährte, zweistufige Bio-Kontrollsystem und setzt einen wichtigen Impuls für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung“, sagte Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Er bezeichnete die Gesetzesänderungen als ein gutes Signal für die Entwicklung von Bio in Deutschland.
Nachfrage nach Bioprodukten steigt in der Corona-Pandemie
Viele Verbraucher haben in der Corona-Pandemie mehr Bio-Lebensmittel eingekauft. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht für das Jahr 2020 von einem Plus von 17 % gegenüber dem Vorjahr aus. Der neue BMEL-Ernährungsreport 2021 unterstreicht dies. Danach achten mittlerweile fast zwei Drittel (64 %) der Verbraucher auf das Biosiegel im Vorjahr war es noch die Hälfte (50%).