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DBV öffnet sich für mehr Öko-Regelungen

Der DBV fordert mehr Geld für Öko-Regelungen ab 2023. Dafür will er weniger Umschichtung und keine Kürzungen für Großbetriebe. Eine Einigung zur Agrarreform erwartet er erst nach der Bundestagswahl.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, bewertet den Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Umsetzung der EU-Agrarreform grundsätzlich positiv. Mit Blick auf die von Brüssel geforderten Öko-Regelungen (Eco-Schemes) signalisierte Rukwied in einem Pressegespräch am Montag sogar mehr Bereitschaft als das BMEL: „Bei den Eco-Schemes wollen wir grünere Akzente setzen, die können durchaus höher sein als 20% sein“, sagte er.

Bei den Eco-Schemes wollen wir grünere Akzente setzen, die können durchaus höher sein als 20% sein.“ - Joachim Rukwied

Pauschale für Öko-Regelungen

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Konkret fordert der DBV in einem Vorschlag zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Öko-Regelungen als „Gemeinwohlzuschlag“ auf die Basisprämie anzurechnen. Betriebe könnten nach diesem Vorschlag bis zu 66 €/ha für Maßnahmen aus dem Katalog für Öko-Regelungen erhalten. Der Bauernverband möchte damit einer Überzeichnung der Gelder für Öko-Regelungen vorbeugen. Im Gegensatz zum BMEL fordert der DBV 22-24 % der Gelder aus der 1. Säule für Öko-Regelungen zu reservieren. Um das zu finanzieren, möchte der Verband jedoch weiterhin nur 6 % aus der 1. In die 2. Säule umschichten. Das BMEL visiert hingegen 8 % Umschichtung ab 2023 an.

Keine Maßnahmen aus Säule 2 für Eco-Schemes

Eine Übernahme von bestehenden Agrarumweltmaßnahmen (AUM) der 2. Säule lehnt der DBV ab. Diejenigen Landwirte, die diese bisher schon freiwillig erbracht hätten, würden dadurch benachteiligt. Hier dürfte der Bauernverband vor allem auf die Maßnahme der „vielfältigen Fruchtfolge“ schielen, die laut BMEL von der 2. Säule in die Öko-Regelungen rutschen soll.

DBV für „maßvolle“ Konditionalität

Bei der Umsetzung der Konditionalität, also den Grundanforderungen für den Erhalt der Direktzahlungen, warnt der DBV vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Landwirte und fordert daher eine „maßvolle“ Gestaltung. Unter anderem drängt der Verband darauf, Felder mit Zwischenfrüchten als „nichtproduktive Flächen“ anzurechnen. Der BMEL-Vorschlag sieht das nicht vor, sondern verlangt 3% nichtproduktive Flächen für den Erhalt der Basisprämie.

Dauergrünland unbürokratisch erhalten

Die geplanten Regelungen zum Erhalt von Dauergrünland hält der Bauernverband für praxisfern. Er befürchtet, dass trotz der Referenzjahr-Regelung erhebliche bürokratische Hürden auf die Landwirte zukommen werden.

Nein zu Degression und Kappung

Auf Konfrontation zum BMEL geht der DBV bei der Abschmelzung der Zahlungen nach Betriebsgröße. „Eine Kappung und Degression lehnen wir einvernehmlich im DBV ab“, stellte Rukwied am Montag klar. Stattdessen fordert der Bauernverband einen Zuschlag für die ersten Hektare (bis ca. 63 Hektar je Betrieb). Der Zuschlag soll für alle Betriebe unabhängig ihrer Größe gewährt werden.

Rukwied: Finale Abstimmung erst unter neuer Bundesregierung

Eigentlich war es die Forderung des DBV, die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Die Chancen darauf werden laut Rukwied immer kleiner: „Nun ist nur die erste Diskussionsrunde noch vor der Sommerpause möglich. Wir erwarten, dass die letzte Abstimmung erst unter der Ägide der neuen Bundesregierung mit den Ländern kommen.“ Bis Ende Dezember muss der deutsche Strategieplan aber entschieden sein. Denn dann muss er nach Brüssel zur Genehmigung durch die EU-Kommission.

DBV gegen gekoppelte Weidetierprämie

Der DBV stellte sich am Montag gegen die von den Länderagrarministern von CDU/CSU, SPD, FDP und Linken geforderte gekoppelte Weidetierprämie für Schafe, Ziegen und Mutterkühe. „Da wollen wir die Büchse der Pandora nicht öffnen, es gibt auch andere Bereiche, wo man für gekoppelten Zahlungen gut argumentieren könnte. Wir haben aber in großer und langer Diskussion vor zwei Jahrzenten den Weg der Entkoppelung gemacht. Das haben wir abgeschlossen, da wollen wir nicht wieder den Weg zurück in den Einstieg der gekoppelten Zahlungen machen“, sagte Rukwied vor Journalisten. Zur Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalter sowie der reinen Mutterkuhhalter haten die Länderagrarminister in ihrem GAP-Kompromisspapier von letzter Woche vorgeschlagen, 1,5 % der Direktzahlungen für eine gekoppelte Tierprämie bereit zu stellen. Sie sollte eine Größe von 30 € / Mutterschaf und Ziege sowie 60 € / Mutterkuh haben.

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