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EU-Parlament

EU-Parlament schafft Klarheit für Bio-Landwirtschaft

Mit der Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Ökoverordnung um ein Jahr wird den Biobauern in Europa Luft für Anpassungen bis 1.1.2022 geschaffen

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem jahrelangen Gezerre um die Revision der EU-Ökoverordnung, macht sich jetzt Erleichterung in der Branche breit. Das Europäische Parlament (EP) stimmte am Donnerstagnachmittag mit großer Mehrheit der Verschiebung der Verordnung um ein Jahr zu.

Starttermin für die Anpassungen und Neuerungen bildet nun der Jahresbeginn 2022. An sich sollte die EU-Verordnung nach dem Willen der EU-Kommission schon 2021 in Kraft treten.

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Der EP-Landwirtschaftsausschuss hatte sich im September in einem Brief an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski mit dem Anliegen um eine einjährige Verschiebung gewandt.

Nun herrscht nach dem heutigen Votum des EU-Parlaments Planungssicherheit für den gesamten Bio-Sektor. Die neuen Regelungen zur Bio-Landwirtschaft in Europa wurden im Jahr 2018 nach langwierigen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament einvernehmlich beschlossen.

Auf Drängen des Europäischen Parlaments stimmte die Brüsseler Behörde am 4. September 2020 der Verschiebung um ein Jahr zu.

Jetzt müssen nun nur noch die Mitgliedstaaten in einem Ministerratsbeschluss der Verschiebung formell zustimmen. Dies könnte schon beim nächsten EU-Agrarministerrat am 18. Oktober erfolgen.

Norbert Lins: "Was der Biobauer braucht ist eine ausgefeilte praxisgerechte Gesetzgebung"

Die fünf deutschen Mitglieder der CDU/CSU-Gruppe im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments, Lena Düpont, Peter Jahr, Norbert Lins, Marlene Mortler und Christine Schneider, zeigten sich in einer gemeinsamen Presseerklärung erfreut über das Abstimmungsergebnis im Plenum:

"Was der Bio-Sektor braucht, ist eine ausgefeilte, praxisgerechte Gesetzgebung und damit Sicherheit und Verlässlichkeit. Sobald der Rat zustimmt, haben wir dies erreicht.“

Im Mai hatte der EP-Agrarausschuss die Kommission aufgefordert, das Inkrafttreten der Öko-Verordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben.

Nach dieser schriftlichen Aufforderung und mehrmaligem Nachhaken des Agrarausschusses, lenkte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski letztlich ein.

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