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EU will neue Ökoverordnung auf 2022 verschieben

Die EU-Kommission will die Anwendung der neuen Ökoverordnung auf 2022 verschieben. Damit fällt der Zeitdruck für die Umorientierung der Ökobetriebe.

Lesezeit: 2 Minuten

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat heute vorgeschlagen, die Anwendung des neuen Bio-Rechts um ein Jahr auf den 1.1.2022 zu verschieben. „Auf Ersuchen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments, von Drittländern und anderer Interessengruppen hat die Kommission heute vorgeschlagen, das Inkrafttreten der neuen Bio-Rechtsvorschriften um ein Jahr vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2022 zu verschieben“, teilte die Kommission am Freitagmittag mit. Während die neue Öko-Verordnung eine solide Grundlage biete, müssten die noch zu verabschiedenden Sekundärgesetze gleichermaßen widerstandsfähig sein, hieß es bei der Kommission weiter.

Ökolandbau Verbündeter beim Green Deal

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Wojciechowski bezeichnete den Ökolandbau als „wichtigen Verbündeten“ bei der Umsetzung der Farm-to-Fork- und der Biodiversitäts-Strategie. Die Kommission werde den Ökolandbau dabei unterstützen, das 25%-Ziel für landwirtschaftliche Flächen im ökologischen Landbau bis 2030 mit den entsprechenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu erreichen.

Ökoverbände erleichtert

Große Erleichterung erzeugt die Entscheidung bei den Ökoverbänden. „Europas Bio-Bewegung begrüßt es sehr, dass die EU-Kommission die Anwendung des Bio-Rechts um ein Jahr verschieben will. Nur mit diesem Zeitpuffer können die noch fehlenden Regeln für hunderttausende Bio-Unternehmen in der EU und weltweit gut und gründlich ausgearbeitet werden,“ sagte Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Jetzt sei wichtig, dass das EU-Parlament und die -Mitgliedsstaaten dem Vorschlag der Kommission so schnell wie möglich auch formal zustimmen.

Orientierungsbedarf noch bei Schweinen und Geflügel

Auch Bioland begrüßte die einjährige Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Öko-Verordnung. „Die EU-Verordnung ist zu wichtig, als dass ihre Umsetzung übereilt angegangen werden sollte“, sagte Jan Plagge, Präsident Bioland. Gerade im Bereich der Schweine- und Geflügelhaltung bestehe noch Orientierungsbedarf. Mit der Verschiebung werde den Betrieben, Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden ein reibungsloser Übergang ermöglicht, in dem sie sich angemessen auf die Veränderungen einstellen und entsprechende Vorbereitungen treffen können, so Plagge weiter.

Bewährtes Biorecht für ein weiteres Jahr

Die neue Bio-Verordnung ist seit dem 17. Juni 2018 in Kraft und sollte ursprünglich ab 1. Januar 2021 von allen Bio-Unternehmen und Kontrollstellen und -behörden in der EU angewendet werden müssen. Insgesamt sind mindestens 13 Rechtsakte in Vorbereitung, von denen laut dem BÖLW aber erst zwei tatsächlich abgeschlossen worden sind. Bis zum nun geplanten Inkrafttreten 2022 gilt weiterhin das bewährte, gültige Bio-Recht.

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