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GAP-Übergangsverordnung

Für Grüne bedeutet GAP-Fortschreibung um zwei Jahre ökologischer Rückschritt

Änderungsanträge für Verbesserungen der Umweltleistungen wurden verworfen. Das 2014 eingeführte "Greening" bleibt ein zahnloser Tiger und der Ökolandbau gerät ins Hintertreffen

Lesezeit: 3 Minuten

Die Abstimmung im Agrarausschuss des EU-Parlaments (Agri) über die Verlängerung der GAP um weitere zwei Jahre stößt bei Grünen und Umweltverbänden auf Kritik. Der am Mittwoch erfolgte Beschluss zeige, dass die konservative Agri-Mehrheit eine Stärkung von Umwelt- und Klimabelangen nicht ernsthaft verfolge.

"Wer in dieser Situation gehofft hatte, dass sinnvolle Instrumente der alten GAP etwa im Bereich des Umwelt- und Artenschutzes ausgebaut würden, der wurde enttäuscht. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass die Mehrheit der Abgeordneten die Chance genutzt hätte die Vorschläge zur Stärkung der Umweltmaßnahmen zu unterstützten. Besonders weil die Übergangsverordnung durch die COVID 19 Maßnahmen, nicht nur ein Jahr, sondern gleich zwei weitere Jahre gelten sollen", monierte Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament das Abstimmungsergebnis.

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Das sei wahrlich kein großer Wurf, den der EU-Agrarausschuss bei seiner Abstimmung zur Übergangsverordnung hingelegt habe. "Nur eines ist positiv: Die europäischen Landwirte haben, da sich die Verhandlungen für eine neue GAP infolge der COVID-19-Pandemie weiter hinziehen, für die kommenden zwei Jahre weiter Planungssicherheit", so Häusling.

Da nun die Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedsstaaten zügig aufgenommen werden sollen, gelangt der Vorschlag zur GAP-Übergangsverordnung nicht mehr ins Gesamtplenum des Parlaments.

"Das ist bedauerlich, denn somit gibt es von Seiten des Parlaments keine Möglichkeit mehr, eine weitere Stärkung der Umweltmaßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft und des Ökolandbaues für die kommenden zwei Jahre zu erzielen,“ sagte Häusling in einer in Brüssel verbreiteten Presseerklärung.

NABU: "Vertane Chance Umweltleistungen des Greening zu verbessern"

Der Naturschutzbund Deutschlands e.V. (NABU) zeigte sich ebenfalls enttäuscht über das Agri-Votum: "Die Abstimmung wäre aus Naturschutzsicht eine Riesenchance gewesen, die der Agrarausschuss nun vertan hat. Anstatt die bisherige Förderung 1:1 zu verlängern, hätten bekannte Schwäche korrigiert werden können. So würde aus der Übergangsverordnung tatsächlich ein Übergang in Richtung mehr Nachhaltigkeit. Stattdessen haben die Abgeordneten das bisherige Fördersystem der GAP ohne substantielle Änderungen um bis zu zwei Jahr verlängert".

So stimmte der Ausschuss gegen deutliche Verbesserungen des bisherigen „Greenings“ der GAP. Dieses Instrument war 2014 eingeführt worden, um die Umweltleistungen der GAP zu verbessern.

Bereits damals wurde der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sowohl vom Parlament als auch von den Agrarministern deutlich verwässert, sagt NABU. Der Vorschlag, 5% der Ackerflächen für den Naturschutz bereitzustellen wurde etwa soweit aufgeweicht, dass das Instrument am Ende wirkungslos blieb, resümiert NABU in einer Presseerklärung.

NABU kritisiert, den langen Zeitraum der Übergangsverordnung: Nachdem die Übergangsverordnung zwei Jahre gelten wird, könne auch nicht mehr von einer rein technischen Verlängerung gesprochen werden, sondern handele es sich hier um eine politischen Entscheidung, die einen Großteil der kommenden Programmperiode beeinflusse.

"Diese nun im Hauruck-Verfahren ohne entsprechende Diskussionen zu erzwingen, stärkt nun den Status-Quo, d.h. eine aus der Zeit gefallene Agrarpolitik", kritisiert NABU.

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