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Löwenstein: "Klöckner muss Bio-Bremse verhindern"

Brüssel diskutiert gerade über die Details des neuen EU-Biorechts. Laut dem BÖLW gefährden die Rechtsentwürfe die Bio-Tierhaltung und Bio-Verarbeitung sowie das 20 % Bio-Ziel der Bundesregierung.

Lesezeit: 5 Minuten

Anlässlich der Verhandlungen über die konkreten Regelungen für das neue EU-Bio-Recht warnt Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), vor Abstrichen beim Ausbau der Biolandwirtschaft:

„Julia Klöckner muss in Brüssel jetzt die Bio-Bremse verhindern. Denn dort liegen Gesetzentwürfe auf dem Tisch, die Bio-Tieren und -Bauern schaden und Öko ausbremsen können. Sonst passiert das Gegenteil dessen, was die Bundesregierung sich für die Zukunft des Ökolandbaus und des Bio-Rechts vorgenommen hat: verbesserte Bio-Regeln und das Ziel 20 % Öko bis 2030“, so Löwenstein.

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Er fordert, dass der Auslauf von Schweinen und Rindern sowie die Mehrklimazonenställen für Geflügel im neuen Bio-Recht gesichert sein müssen. Gelinge das nicht, würden die Vorschläge dazu führen, dass die Öko-Bauern ihre Schweine-, -Geflügel- und -Rinderbestände abbauen müssen, mahnt der Landwirt. Die Bio-Tierhalter hätten bereits viel Geld in ihre Ställe investiert und sie so gebaut, wie die behördlichen Auflagen das gemäß der aktuellen Öko-Verordnung in Deutschland vorsehen.

Löwenstein wünscht sich von der Politik, dass sie konsequent das Knowhow der Bio-Bauern, -Hersteller und Händler einbezieht, Innovationen ermöglicht und Regeln, die sich bewährt haben, fortschreibt. Nur so könne die artgerechte Tierhaltung ein Grundpfeiler von Bio bleiben.

Hintergrund

Im Juni 2018 wurde die neue EU-Öko-Basisverordnung (2018/848) veröffentlicht, die ab 1.1.2021 das bestehende Bio-Recht ablöst. Aktuell wird das neue Bio-Basis-Recht, der höchste gesetzliche Standard in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, durch zahlreiche Regelungen konkretisiert. Und weiter erklärt der BÖLW:

In der Schweinehaltung sollen die Ausläufe für Sauen vergrößert werden. Es ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Diese Frist ist insbesondere für Schweinehalter, die im Vertrauen auf die jetzige Regelung erst vor kurzem in neue Ställe investiert haben, viel zu kurz. Denn die Abschreibungsfristen betragen ca. 20 Jahre. Sauenhalter, die nicht umbauen können, müssten ihre Bestände um ca. 25 % reduzieren und das Angebot an Bio-Ferkel für die hiesigen Bio-Schweinehalter würde nicht mehr ausreichen – denn bereits jetzt gibt eher zu wenige Bio-Sauenhalter.

Viele Schweine- und Rinderställe müssten umgebaut werden. Grund: Die Summenregelung, nach der ein kleinerer Stall durch eine größere Auslauffläche kompensiert werden kann, um auslaufbetonte Haltungsformen zu ermöglichen, soll als Auslegung nicht mehr akzeptiert werden. Für die sich daraus ergebenden Umbauten in ca. 30 % der Schweineställe und einem ähnlichen Anteil von Rinderställen ist keine Übergangsfrist eingeplant, da sich zwar die rechtlichen Anforderungen nicht ändern, aber die derzeitige Auslegung der zuständigen deutschen Behörden nicht mehr gelten soll. De facto würden damit die besonders tiergerechten Haltungsformen mit viel Auslauf gezwungen, ihre Haltungssysteme zu ändern – was der Intention der Öko-Verordnung widerspricht und die Wirtschaftlichkeit, insbesondere in der Schweinehaltung, in Frage stellt.

In der Geflügelhaltung soll der Kaltscharraum nicht mehr auf die Stallfläche anrechenbar sein – mit der Konsequenz, dass Bio-Geflügelhalter künftig 25 bis 30 % weniger Tiere halten würden. In den Ställen soll es weniger erhöhte Ebenen geben und größere Wandöffnungen. Besonders kritisch: Für die Ställe mit Kaltscharraum sind keine Übergangsfristen vorgesehen, für die anderen Änderungen drei bis fünf Jahre. Diese Übergangszeit ist viel zu kurz, denn für die Tierhalterinnen und Tierhalter stehen umfangreiche Umbauten an. Oder sie würden dazu führen, dass die Bio-Geflügelhaltung in Deutschland um bis zu einem Viertel schrumpft.

Durch einen formalrechtlichen Fehler steht die Nutzung von Umstellungsfutter in Mischfuttermitteln in Frage. Das wäre ein massives Umstellungshindernis, deshalb muss dieser Fehler korrigiert werden.

Auch Bio-Lebensmittelhersteller wären laut der aktuellen Vorschläge betroffen: Ungeachtet der Empfehlungen des Bio-Sektors arbeitet die EU-Kommission an einer „Positivliste“ für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Bio-Verarbeitung – also einer Liste, die alle Mittel aufführt, die zulässig sein sollen. Das Problem: für Bio-Verarbeiter gelten strenge Hygieneanforderungen, die sie einhalten müssen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Nach den Rückmeldungen aus den Mitgliedsstaaten ist deshalb im ersten Anlauf eine Liste von über 1.400 Wirkstoffen zusammengetragen worden, die in der EU derzeit von Bio-Unternehmen eingesetzt werden. Das sind viel zu viele, um sie vor Aufnahme in eine Liste einzeln zu prüfen. Was es stattdessen braucht ist eine „Negativliste“, in die alle Wirkstoffe eingestellt werden, die nicht erlaubt sind.

Die EU-Kommission plant derzeit, dass nur die Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die sie bis Ende 2020 neu geprüft und zugelassen hat, künftig auch von Bio-Unternehmen eingesetzt werden dürfen. Angesichts der Menge der Mittel wird sie jedoch nicht in der Lage sein, die notwendigen Mittel für die unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Betriebe von Lebensmittelverarbeitung und Handel zuzulassen. Wenn dies so käme, wäre mit einem Schlag bedeutende Teile der Bio-Verarbeitung in der EU lahm gelegt. Den Verarbeitern würden die notwendigen Mittel fehlen. Sie sind aber für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich und kämen damit in einen Konflikt zwischen Hygiene- und Bio-Recht.

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