Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist darauf hin, dass sich die Einreichungsfrist für Förderanträge in der 2. Säule und damit im Öko-Landbau geändert hat. Bisher wurden Neuanträge jeweils zum 15. Mai eines Jahres gestellt. Damit begann auch der Verpflichtungszeitraum von 7,5 Monate + 5 Jahre. Ab dem Jahr 2020 sind diese Anträge bis zum 30. Oktober (wie bisher Erweiterungs- und Ersetzungsanträge) zu stellen, sodass der Verpflichtungszeitraum am 1. Januar 2021 beginnen kann.
„Diese Stichtagsanpassung ist durch eine Änderung im EU-Auszahlungsverfahren notwendig geworden. Hätten wir die Einreichungsfrist für Neueinsteiger nicht auf Oktober datiert, hätte sich rein rechtlich eine Förderlücke ergeben, wenn auch nur von einigen Monaten. Das wollten wir auf keinen Fall zulassen“, begründete Backhaus.
Daraus ergibt sich, dass das Antragsdatum für Neuantragsteller zum 15.05.2020 wegfällt. Für Landwirtschaftsbetriebe, die auf ökologischen Landbau umstellen wollen oder bereits in der Umstellung sind, besteht darüber hinaus die Möglichkeit bis spätestens 31. Dezember 2019 einen Förderantrag zu stellen, um direkt ab dem 1. Januar 2020 in den neuen Verpflichtungszeitraum einzusteigen. Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt, erhältlich und auch wieder vollständig einzureichen. Dazu gehört:
- Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle des ökologischen Landbaus,
- ein Nachweis über die Durchführung der Erstkontrolle
- und die Kennzeichnung und Bestätigung der in der Umstellung befindlichen Flächen durch die Kontrollstelle.