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Proteinquelle

Naturland: Neue Richtlinie für ökologische Insektenzucht

Der Naturland-Verband hat die EU-weit erste Richtlinie für eine ökologische Insektenzucht verabschiedet. Insektenmehl aus ökologischer Erzeugung könne zum Beispiel als nachhaltiges und artgerechten Ersatz für Fischmehl und Fischöl im Futter genutzt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Insekten sind eine wichtige Proteinquelle der Zukunft. Sie sind nicht nur nährstoffreich, sondern auch umweltschonend und nachhaltig zu produzieren. Die Welternährungsorganisation FAO geht deshalb davon aus, dass Insekten für die gesunde Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung immer wichtiger werden. Neben dem direkten menschlichen Verzehr können Insekten zudem gerade auch in der Tierhaltung einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Fütterung leisten, berichtet Naturland.

Genau das sei auch das Ziel der neuen Naturland Richtlinie für eine ökologische Insektenzucht, die auf der Delegiertenversammlung des Öko-Verbands am Donnerstag in Gräfelfing einstimmig verabschiedet wurde. Hintergrund ist dabei zunächst einmal der Bereich der ökologischen Aquakultur. Hier kann Insektenmehl aus ökologischer Erzeugung einen nicht nur nachhaltigen, sondern auch besonders artgerechten Ersatz für Fischmehl und Fischöl im Futter darstellen. Darüber hinaus wäre Insektenmehl aber auch als Eiweißfuttermittel für Hühner oder Schweine einsetzbar.

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Ökologische Aquakultur noch nachhaltiger gestalten

Tatsächlich gibt es auch auf EU-Ebene bereits Bestrebungen, Bio-Futtermittel für die Aquakultur auf Insektenbasis im Rahmen der EU-Öko-Richtlinie zu regeln. Allerdings sei dieser Prozess ins Stocken geraten; erste Entwürfe, die Naturland auch kommentiert hatte, wurden von der EU-Kommission wieder zurückgezogen. Wann es hier weitergehe, sei unklar. Mit der Verabschiedung eines eigenen Standards schaffe Naturland nun die Grundlage dafür, auf diesem Gebiet weiter vorangehen zu können.

Richtlinie definiert Haltungsbedingungen und Fütterung

Die neue Naturland Richtlinie für ökologische Insektenzucht definiert grundlegende Haltungsbedingungen für sieben Arten von Käfern, Fliegen und Heuschrecken in der Insektenproduktion. Dazu gehört das Verbot von Verstümmelungen, wie etwa das Beschneiden von Flügeln oder Entfernen von Sprungbeinen.

Ein weiterer Kernpunkt der neuen Richtline ist die Fütterung. Hier sollen in erster Linie ökologisch-pflanzliche Nebenprodukte und Reststoffe aus der Verarbeitung eingesetzt werden. Grundsätzlich gilt es, den Einsatz von Produkten, die in direkter Konkurrenz zur menschlichen oder tierischen Ernährung stehen, zu vermeiden. Die Tiergesundheit ist in erster Linie durch vorbeugende Maßnahmen wie artgerechte Besatzdichten und optimale hygienische Bedingungen sicherzustellen.

Auch die Tötung der Tiere wird geregelt. Sie muss so schonend und schnell wie möglich erfolgen – mittels Temperaturschock direkt im Aufzuchtbetrieb. Methoden der Tötung wie das langsame Austrocknen der Insekten an der Sonne erlaubt Naturland nicht.

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