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Antragsverfahren

Sachsen-Anhalt: Streit um Förderung des Ökolandbaus

Der Förderstopp für Ökobetriebe sorgt in Sachsen-Anhalt für Unstimmigkeiten zwischen Bioland und dem Bauernbund. Es geht um 29 Betriebe.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Auswertung der aktuell vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt vorgelegten Zahlen im Antragsverfahren zur Ökoförderung 2019 habe ergeben, dass mehr als die Hälfte der umstellungsinteressierten Betriebe abgelehnt werden, so der Bioanbauverband Bioland. Insgesamt 49 Betriebe hätten einen Antrag zur Umstellung auf EU-Öko-Richtlinien eingereicht. Von diesen können nur 20 Betriebe auf einen positiven Bescheid ihres Antrags hoffen.

Bioland: Förderstopp verhindern

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Von den insgesamt 9.568 ha, für die eine neue Förderung ökologischer Anbauverfahren ab dem 01.01.20 beantragt wurden, können laut Auswertung nach gegenwärtiger Mittelverfügbarkeit nur 4.837 ha bewilligt werden. Bioland kritisierte diese Limitierung entschieden und fordert die Landesregierung dazu auf, diesen Förderstopp zu verhindern.

Bauernbund: Biomarkt bereits gesättigt

Der Präsident des Bauernbundes Sachsen-Anhalt, Jochen Dettmer, sieht das ganz anders. „Bioland sollte zur Kenntnis nehmen, dass schon jetzt durch den zusätzlichen Umstellungsanreiz in den Bundesländern zu viel Ökogetreide auf dem Markt ist und dadurch die Erzeugerpreise empfindlich gesunken sind“, so Dettmer. Triticale aus Umstellungsbetrieben nach EU-Biostandard sei z.B. in Magdeburg momentan nicht mehr absetzbar. Damit könnten Umstellungsbetriebe nur konventionelle Preise bekommen, sagte er. Die Ausweitung des Ökologischen Landbaues könne nur in dem Rahmen geschehen, wie sich die Märkte dazu entwickeln. Die Schaffung weiterer Anreize durch hohe Umstellungsprämien wäre darum für die Landwirtschaft unverantwortlich, positioniert sich Dettmer.

Der Bauernbund Präsident hält es daher für richtig, dass das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg das Antragsvolumen für 2019 auf 5.000 ha beschränkt hat. Dettmer räumt allerdings ein, dass aus seiner Sicht "nichts dagegen" spreche, dass nicht ausgeschöpfte ELER-Restmittel für eine geringfügige Aufstockung des Antragsvolumens genutzt werden. „Die Förderung des Ökolandbaues darf nicht dazu führen, dass wichtige Agrarumweltprogramme, wie z.B. das Blühstreifenprogramm, gekürzt werden“, sagte er.

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