2.985 Betriebe in ganz Österreich bekommen in diesen Wochen Post. Darin wird für sie das Mindestalter für die Verbringung von Kälbern in den innergemeinschaftlichen Handel auf 28 Tage hochgesetzt.
Kälber Mindestalter in EU-Handel erhöht
Mit 1. Juli 2025 dürfen Betriebe mit einer schlechten Kälbergesundheit ihre Kälber erst mit einem Mindestalter von 28 Tagen verbringen (derzeit 22 Tage). Eine „schlechte Kälbergesundheit“ wird mit einer Kälbersterblichkeit größer als 8 % im Alter 48 Stunden bis 60 Tage definiert.
Totgeburten, d.h. Tod des Kalbes kurz vor, während bzw. bis 48 Stunden nach der Geburt, werden nicht erfasst.
Jährliche Berechnung der Kälbersterblichkeit
Die Kälbersterblichkeit wird einmal pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren berechnet. Sobald die Kälbersterblichkeit neu berechnet wurde, wird dieses Ergebnis beim Betrieb hinterlegt und ist somit wieder für ein Jahr gültig.
Verbringung im Inland ist nicht betroffen
Die Verbringung im Inland ist nicht betroffen, hier bleibt das Mindestalter bei 22 Tagen.