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Pflanzenschutz

LK und Verbände fordern Abänderung bei EU-Pflanzenschutz-Verordnung und Notfallzulassungen

Landwirte brauchen Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln, sonst sieht LK die Versorgungssicherheit gefährdet.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Kürbisse keimen nicht, die Zuckerrübensamen werden von Käfern gefressen. Jetzt ist eingetreten, vor dem viele Landwirte warnten. Das Verbot der Beizmittel von Kürbis und Zuckerrübe zeigt Wirkung. 4.000 ha Zuckerrübe sind allein in Niederösterreich ein Raub der Käfer geworden. In der Steiermark sind Hunderte ha Kürbisse nicht aufgelaufen. Das Wetter wird seinen Teil beigetragen haben, aber viele Bauern vermuten, dass die neue Beize nicht funktioniert, wie sie soll.

Die Landwirtschaftskammer NÖ und Verbände fordern Abänderung der SUR-Verordnung und Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel. „Praxistaugliche Lösungen im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel sind unverzichtbar“, erklärt Landwirtschaftskammer NÖ-Vizepräsident Lorenz Mayr.

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Entwurf der SUR-Verordnung gefährdet Versorgungssicherheit

Der derzeitige Entwurf zur SUR-Verordnung („Sustainable Use Regulation“ = SUR) beinhalte unter anderem nicht umsetzbare Vorgaben zu Reduktionszielen bei Pflanzenschutzmitteln, völlig überbordende Dokumentationsverpflichtungen zu Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes oder ein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln in „bestimmten Gebieten“.

Verordnungen mit derartigen Auswirkungen auf die Produktionssicherung dürfen niemals ohne eine umfassende Folgenabschätzung erstellt werden. „Wir Bäuerinnen und Bauern brauchen auch in Zukunft einen vernünftigen, sicheren und bedarfsgerechten Pflanzenschutz. Nur so kann die Versorgung mit leistbaren, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und nachhaltigen Rohstoffen sichergestellt werden“, betont Mayr und übergab gemeinsam mit den Obleuten der landwirtschaftlichen Verbände eine Petition an die Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich. Die Agrarvertreter appellieren an die Europäische Kommission, die Produktions- und Versorgungssicherheit in den Vordergrund zu stellen. Zwei Maßnahmen sind dafür jedenfalls erforderlich: die Abänderung des SUR-Verordnungsentwurfs sowie die Möglichkeit für Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln.

Notfallzulassungen sollen weiter ermöglicht werden

Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln stellen oftmals – sowohl in der konventionellen als auch biologischen Landwirtschaft – Maßnahmen dar, die zur Schließung von Zulassungslücken oder zur Regulierung anderwärtiger nicht behandelbarer Schaderreger notwendig sind. Dafür müssen auch in Zukunft Notfallzulassungen möglich sein. Als aktuelles Beispiel sei hier die Zuckerrübe genannt. Durch das Verbot der Neonicotinoid-Saatgutbeize fehlt für den Rübenanbau ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers. Die Erhaltung der aktuellen Rübenanbaufläche wird damit massiv erschwert. „Wir Bäuerinnen und Bauern tun alles dafür, um die Ernte – egal welcher Kultur – und damit die Versorgung abzusichern. Wir brauchen aber auch die notwendigen Mittel dazu“, sagt Mayr abschließend.

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