Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Maisaussaat US-Zölle auf Agrarprodukte Maul- und Klauenseuche

topplus Austreiben ja oder nein?

MKS: Weidepflicht in Sperrzonen ausgesetzt

Aktueller Hinweis für Biobetriebe: Die Weidepflicht wurde in der Überwachungs- und weiteren Sperrzone bis auf Widerruf ausgesetzt. Für alle Weidetiere gilt: "Kein Kontakt zu anderen Tieren!"

Lesezeit: 2 Minuten

Das Ausbruchsgeschehen der Maul- und Klauenseuche (MKS) kommt in den Nachbarländern nicht zum Stehen. Erst am Mittwoch traten erneut zwei Fälle in Ungarn im Grenzgebiet zu Österreich auf. Die Behörden in Österreich setzen vermehrt Maßnahmen um eine Einschleppung der MKS zu verhindern, u.a. werden am Samstag mehrere kleine Grenzübergänge geschlossen.

Kein Kontakt zu anderen Tieren!

In der Überwachungs- und weiteren Sperrzone wurde nun die Weidepflicht für Biobetriebe vorübergehend ausgesetzt. Das heißt, grundsätzlich dürfen und können Biobetriebe in diesem Gebiet ihre Tiere auf die Weide schicken.

Allerdings muss sichergestellt sein, dass sie keinen Kontakt mit anderen gehaltenen Tieren gelisteter Arten haben und bestmöglich vor dem Kontakt mit wildlebenden Tieren gelisteter Arten geschützt sind. Können die Betriebe diesen Kontakt nicht mit Sicherheit unterbinden, wird empfohlen, die Tiere nicht auf die Weide zu schicken und im Stall zu belassen.

Für die Biobetriebe in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone ist somit die Weidepflicht bis auf Widerruf ausgesetzt. Falls die Tiere im Stall verbleiben, ist dies entsprechend zu dokumentieren.

Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr auf der Weide im Vergleich zum Stall?

Die Ansteckungsgefahr mit Maul- und Klauenseuche (MKS) ist laut Gesundheitsministerium im Stall in der Regel höher als auf der Weide. Dies liegt daran, dass Tiere im Stall auf engem Raum gehalten werden, was die Übertragung des Virus durch direkten Kontakt, Tröpfcheninfektion und kontaminierte Materialien begünstigt. Indirekte Übertragungen über kontaminierte Umgebungen können ausreichend sein, um einen Ausbruch aufrechtzuerhalten.

Weide als Risikosplittung?

Der Weideaustrieb von bestimmten Tiergruppen, z.B. Jungrinder, ohne Kontakt zu den Stalltieren, kann damit auch eine Art "Risikosplittung" sein. Denn wäre der Heimbetrieb von einer amtlich angeordneten Keulung betroffen und ein Teil der Herde befindet sich schon längere Zeit auf Alm/Weide, dann würden diese Tiere nicht zwangsläufig gekeult und auch umgekehrt. Die Veterinärbehörde entscheidet, welche Tiere im Seuchenfall geschlachtet werden müssen und berücksichtigt dabei auch die Standorte und den zeitlichen Verlauf. Wichtig ist, zwischen den Tiergruppen und Standorten höchste Biosicherheitsmaßnahmen zu setzen (Hygiene und Desinfektion von Arbeitskleidung, Fahrzeugen, Futtermittel, betreuende Personen, etc.) und Austriebe/Verladungen zu dokumentieren.

Ihre Meinung ist gefragt

Was denken Sie über dieses Thema? Was beschäftigt Sie aktuell? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, Gedanken, Fragen und Anmerkungen.

Wir behalten uns vor, Beiträge und Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

Mehr zu dem Thema

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.