Auch wenn sich die Pegel allmählich erholen, wird jetzt in vielen betroffenen Gebieten in Niederösterreich erst das Ausmaß der Schäden bewusst. Die Aufräumarbeiten werden noch Wochen dauern. Die Abwicklung für die Versicherungsauszahlung werde ebenfalls dauern.
Wer Schäden beim Katastrophenfonds anmelden will, muss dies bei seinem Gemeindeamt machen:
Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Einrichtungsgegenständen, an Maschinen und Geräten sowie Verlust von Betriebsmittelvorräten.
Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, sofern nicht versicherbar.
Schäden an Nutztieren.
Schäden an Güterwegen, Forststraßen, Agrar- und Alpaufschließungen, sonst. Privatstraßen einschließlich deren Brücken.
Schäden an Teichanlagen und Fischbeständen, Flussbauten und sonstigen wasserbaulichen Anlagen.
Schäden durch Hangrutschungen.
Erstmals können auch Schäden an Nutztieren gemeldet werden. Das Land NÖ hat beschlossen, dass Schäden an Tierbeständen durch Hochwasser in die Katastrophenfondsentschädigung aufgenommen werden. Denn Schäden an Tieren aufgrund von Hochwasser sind üblicherweise durch Versicherungen nicht gedeckt, heißt es von der LKNÖ. Weitere Informationen bei Schäden an Tierbeständen folgen.
"Höhere Gewalt" bei Förderverpflichtungen
Können aufgrund dieser extremen Bedingungen AMA-Förderverpflichtungen (z.B. Ernteverpflichtung, Fristen bei Immergrün, …) nicht oder nur unzureichend eingehalten werden, kann innerhalb von drei Wochen ab Feststellen der Schäden eine Meldung „Höhere Gewalt“ erfolgen. Die Landwirtschaftskammer NÖ hat den Tatbestand der „Höheren Gewalt“ gebietsübergreifend für alle Bezirke gemeldet. Die Gesamtsituation wurde gegenüber AMA und BML dargestellt und eine Fristwahrung sichergestellt. Welche Maßnahmen und Meldungen in weiterer Folge aufgrund der Wirkungen aus dem Hochwasser durch Betriebe notwendig sein können, wird gerade mit AMA und Ministerium abgestimmt. Details werden laufend und zeitgerecht bekannt gegeben, heißt es von der Landwirtschaftskammer.
AMA-Investitionsförderung
Wenn Gebäude, Anlagen oder andere Objekte, die im Rahmen der Investitionsförderung gefördert wurden, innerhalb der Behaltefrist (üblicherweise fünf Jahre ab Letztzahlung) durch das Hochwasser beschädigt bzw. vernichtet wurden, ist eine Meldung „Höhere Gewalt“ innerhalb von 15 Arbeitstagen vorzunehmen. Die Meldung ist schriftlich, z.B. über www.eama.at einzubringen.
Aktive Hilfe und Unterstützung für Betroffene
Die Hochwasserkatastrophe stellt nicht nur die Betriebe, sondern vor allem die Familien und die Menschen vor massive Herausforderungen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Betroffenen aktiv unterstützt werden können. Hilfe sollte koordiniert und organisiert werden. Dafür ist die Rücksprache mit z.B. betroffenen Nachbarschaftsvereinen von Vorteil. Ob beim Beseitigen von Schäden, der Verpflegung von Helferinnen und Helfern, bei der Mithilfe der noch ausständigen Weinlese oder Stallarbeit – jede Hilfe zählt. Auch die Bereitstellung von Futtermitteln ist eine wichtige Unterstützung für Betroffene.
Die Koordination erfolgt aktuell durch die Gemeinden, Nachbarschaftsvereine oder "Füreinander Niederösterreich".
Hilfe bei emotionaler Belastung
Extremwetterereignisse stellen die Betroffenen auch psychisch vor große Herausforderungen und strapazieren deren Belastbarkeit: Wenn Sie über Ihre Sorgen und Belastungen sprechen möchten und jemanden brauchen, der zuhört, wenden Sie sich direkt an die psychosozialen Berater:innen von HOF.Leben in der Landwirtschaftskammer NÖ.
Auch das Bäuerliche Sorgentelefon ist Ansprechpartner in Belastungssituationen. Hier können Sie über Ihre Situation reden – und das alles in einem geschützten Rahmen. Das professionelle Team arbeitet österreichweit, anonym und vertraulich zum Ortstarif. Bäuerliches Sorgentelefon: 0810 / 676 810 - Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr.