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Biodiversität: Das gilt beim Pflegeschnitt

Was haben Betriebe auf Biodiversitätsflächen in puncto Pflegeschnitt bei den Mischungsvarianten zu beachten?

Lesezeit: 2 Minuten

Was ist neu bei den Biodiversitätsflächen im ÖPUL?

Doblmair: Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme UBB teilgenommen haben, mussten Biodiversitätsflächen schon im letzten ÖPUL-Programm anlegen. Im neuen Programm sind auch Biobetriebe dazu verpflichtet. Ab einer Ackerfläche von mehr als 2 ha sind auf zumindest 7 % der Flächen Biodiversitätsflächen anzulegen. Aber auch ab einer Fläche von mehr als 2 ha gemähter Grünlandfläche müssen Biodiversitätsflächen festgelegt oder eingesät werden.

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Zum Pflegeschnitt von Biodiversitätsflächen gibt es unterschiedliche Vorgaben?

Doblmair: Ja, es gibt hier zwei verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Vorgaben bezüglich des Pflegeschnittes. Ein Pflegeschnitt auf Acker-Biodiversitätsflächen darf nur erfolgen, wenn es sich um eine „Neueinsaat mit regionaler Acker-Saatgutmischung“ (Code DIVRS) handelt. Das sind Biodiversitätsflächen mit mindestens 30 Arten aus sieben Pflanzenfamilien ­gemäß der Artenliste laut ÖPUL-Merkblatt.

Darf hier der Reinigungsschnitt vor dem 1. August erfolgen?

Doblmair: Ein Reinigungsschnitt ohne Verbringung des Mähgutes im ersten Antragsjahr ist bei ­diesen Biodiversitätsflächen auch vor dem 1. August zulässig und zählt in diesem Fall nicht zur 25 %-Vorgabe. Es ist besonders in diesem Fall wichtig, dass der Bestand gut und möglichst ­unkrautfrei aufläuft, da diese, oftmals sehr teuren Biodiversitätsmischungen üblicherweise die gesamte ÖPUL-Periode auf derselben Fläche verbleiben werden.

Eine andere Regelung gilt für die zweite Variante, die Ansaat sogenannter insektenblütiger ­Mischungspartner?

Doblmair: Genau, für Biodiversitätsflächen mit sieben insektenblütigen Mischungspartnern aus drei Pflanzenfamilien gilt Folgendes: Auf 75 % der Biodiversitätsflächen ist je Kalenderjahr Mähen/Häckseln frühestens am 1. August erlaubt. Auf den anderen 25 % ist dies ohne zeitliche Einschränkungen möglich. Diese Biodiversitätsmischungen können frühestens am 31. Juli des zweiten Jahres der Anlage umgebrochen werden, wenn eine Winterung oder eine Zwischenfrucht angebaut werden soll. Ansonsten ist der Umbruch frühestens am 15. September des zweiten Jahres der Anlage möglich.

Tipp: Zwei Fachveranstaltungen zu Biodiversitätsflächen auf Acker & Grünland führt das ÖKL durch: Am 14. März online und am 24. März von 13:00 bis 17:00 Uhr am Betrieb Thekla Raffezeder in 4083 Haibach. ­Anmeldung bei Andrea Aigner, Tel.: 01-505 18 91 22 oder ­andrea.aigner@oekl.at (1 Stunde für Weiterbildung anrechenbar).

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