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Geflügelpest: Stallpflicht in Österreich aufgehoben

Die Ausbruchslage bei der Vogelgrippe hat sich in den letzten Wochen deutlich entspannt. Die Stallpflicht für Bestände ab 50 Tieren entfällt. Einiges müssen Geflügelhalter aber weiterhin beachten.

Lesezeit: 2 Minuten

In den vergangenen Wochen wurden keine Fälle der Vogelgrippe bei Geflügel und Wildvögeln mehr nachgewiesen. Damit hat sich die Ausbruchslage in Österreich deutlich entspannt. Erst im November wurden 25 Bezirke aufgrund mehrere Fälle von Vogelgrippe auf Legehennenbetrieben zu Zonen mit "stark erhöhtem Risiko" ausgerufen worden. Nun werden diese wieder zu “erhöhten Risikogebiete“ herabgestuft .

Es gilt nun das gesamte Bundesgebiet als “Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“. Damit bleiben die entsprechenden Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin in ganz Österreich bestehen, jedoch entfällt die Stallpflicht für Bestände ab 50 Tieren. Die Kundmachung ist seit dem 15. März in Kraft.

Folgendes muss weiterhin von allen Geflügelbetrieben eingehalten werden:

  • Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.

  • Geflügel muss bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln (z.B. Schutznetze oder Dächer) geschützt werden.

  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

  • Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel

    • ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder

    • ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder

    • wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.

  • Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Seuchenverdacht bei gehaltenen Tieren sind dem Amtstierarzt/-tierärztin zu melden.

Weiters ist jede Haltung von Geflügel (ab 1 Tier) innerhalb einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

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