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Wildvögel

Kärnten: Drei bestätigte Geflügelpest-Fälle

In Kärnten wurde bei drei toten Schwänen das Geflügelpest-Virus bestätigt. Der Fundort in der Drau liegt im bereits verordneten Risikogebiet. Für Geflügelhalter gilt, alle Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach Fällen in Niederösterreich, Wien und der Steiermark hat sich nun auch in Kärnten der erste Verdacht auf Vogelgrippe bei verendeten Wildvögeln bestätigt. Am Wochenende wurden drei tote Schwäne in der Drau im Gemeindegebiet von Ebenthal aufgefunden, am Montag wurde von der AGES das Ergebnis der Untersuchungen bekannt gegeben: Es handelt sich um eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus H5N1. Der Fundort liegt innerhalb der bereits seit Ende November verordneten Risikogebiete. In Kärnten sind das 64 Gemeinden inklusive der Statutarstädte Klagenfurt und Villach.

Geflügelbetriebe müssen dringend Schutzmaßnahmen einhalten

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"Es ergeht jetzt der dringende Appell an Geflügelhalter im Risikogebiet, die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen - Stallhaltepflicht ab 350 Stück Geflügel, Überdachung von Wasser- und Futterstellen, Zäunungen etc. - streng einzuhalten und vor allem jeglichen Kontakt der Geflügelbestände mit Wildvögeln zu unterbinden", betont Agrar-Landesrat Martin Gruber. "Es zeigt sich, dass es richtig war, schon im November in einem relativ großen Gebiet präventive Maßnahmen zu setzen. Oberstes Ziel muss es sein, ein Übergreifen auf unsere Geflügelbetriebe zu verhindern", so Gruber.

Geflügelhalter sollten alle Stallungen und Gehege, in denen Geflügel gehalten wird, nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks beziehungsweise mit ausschließlich dort verwendeter Schutzkleidung und Überschuhen betreten. Verendet aufgefundene Wasser- und Raubvögel müssen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden, Bergung und weitere Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.

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