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topplus Zwei Lager im Streit

Gülleausbringung: Disput um Breitverteiler hält an

Zwischen den Lagern „bodennahe Gülleausbringung“ und „Gülleverflüssigung“ herrscht weiter dicke Luft. Wir stellen hier verschiedene Für- und Wider-Argumente der beiden Verfahren dar.

Lesezeit: 12 Minuten

Schnell gelesen

Österreich hat sich verpflichtet, bis 2030 die Ammoniakemissionen um 12 % zu reduzieren.

Mit welchen Verfahren dies am besten gelingen soll, darüber streiten sich Befürworter bodennaher Gülleausbringung und diejenigen, die die Verflüssigung und Ausbringung mit Breitverteiler bevorzugen.

LK-Berater Franz Xaver Hölzl sieht die Verdünnung lediglich als Ergänzung zur bodennahen Ausbringung.

Fachberater Bernhard Tafelmeier hält dem entgegen, dass die Gülleverdünnung zur schnellen Erfüllung der Ammoniakziele führen und Druck auf die Landwirte verringern könnte, teure Technik zu kaufen.

Mit welcher Gülleausbringungstechnik können die Vorgaben zur Ammoniakminderung in Österreich erreicht werden? Diese Frage erhitzt seit geraumer Zeit die Gemüter von quasi zwei verschiedenen Lagern: Das sind auf der einen Seite die Verfechter der „bodennahen Gülleausbringung“ mit Schleppschuh bzw. -schlauch vor allem in Person von Berater Franz Xaver Hölzl von der Boden.Wasser.Schutz.Beratung an der LK Oberösterreich.

Auf der anderen Seite stehen die Befürworter der „Gülleverflüssigung 1:1“ und Ausbringung mit Breitverteiler um Güllefachberater Bernhard Tafelmeier (LWG-Agrarentwicklung und Gülleforschung), unterstützt durch einige Praktiker. Wir stellen die Kernansichten und -aussagen beider Berater im Folgenden noch einmal gegenüber.

12 % weniger NH3 bis 2030

Hölzl hat erst Anfang Dezember in einem Webinar der LK OÖ erneut darüber referiert, wie Österreich die in der NEC-Richtlinie angeführten EU-Vorgaben von 12 % Ammoniakreduktion bis 2030 erfüllen kann. Und er betonte erneut, dass „die zentrale Maßnahme mit dem größten Hebel die bodennahe, streifenförmige Ausbringung ist“.

Weiters wies Hölzl darauf hin, dass Gülle, Jauche etc. seit 2023 innerhalb von vier Stunden einzuarbeiten seien. Die Einarbeitung von Festmist gelte gemäß Ammoniak-Reduktions-Verordnung ab dem 1. Jänner 2026. Wenn bei der Evaluierung 2026 entsprechender Spielraum vorhanden wäre, könnte man versuchen, diese Vorgabe wieder wegzubringen, weil die Einarbeitung von Festmist eine geringe Wirkung habe und aus Erosionsschutzgründen nicht förderlich sei.

Spätestens am 31. Dezember 2026 müsse der Grad der Zielerreichung in der Ammoniakreduktionsverordnung vom Klimaschutzministerium überprüft werden. Dann zeige sich, wie weit Österreich bei der wirksamsten Maßnahme, der bodennahen, streifenförmigen Ausbringung, sei. „Wenn die Zielerreichung nicht dargestellt werden kann, dann besteht die Gefahr, dass diese Maßnahme gesetzlich verordnet wird – mit dem Nachteil, dass es im ÖPUL mit der Kubikmeter-Förderung nicht mehr abgegolten werden kann“, erklärte Hölzl in dem Webinar, wie schon oft vorher.

Laut Hölzl reduziere die bodennahe, streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern Ammoniakverluste, steigere die Stickstoffeffizienz und erziele höchste Futterqualität. Es reiche doch in sehr vielen Ortsbauernschaften, mindestens ein Gerät anzuschaffen. Für den Schleppschlauch liege das Minus der Ammoniakemissionen bei 30 %, beim Schleppschuh bei 50 % und bei Injektion bei 80 %.

„Verdünnung im ÖPUL nur teils abbildbar“

Dass die Gülle-Verdünnung 1:1 mindernd auf die Ammoniakemissionen wirkt, sei nichts Neues, so Hölzl. „Wir haben das als Boden.Wasser.Schutz.Beratung schon immer in unserem Beratungsansatz gehabt.“ Auch die HBLFA Raumberg-Gumpenstein habe schon  vor vielen Jahren publiziert, dass die  typische 1:0,5 verdünnte Gülle die Ammoniakfreisetzung um 25 % verringere. Und 1:1 verdünnte Gülle reduziere die Ammoniakemissionen um 30 %.

„Daher haben wir versucht, die 1:1- Verdünnung im ÖPUL 2023 mit abbilden zu können“, meinte Hölzl. Dies ist mit der Erhöhung auf 50 m³ förderbarer Menge pro Hektar düngungswürdiger Fläche nur zum Teil gelungen. Aber man habe derzeit primär in der Rinderhaltung für die Gülleverdünner bei der Ausbringung das Problem, dass man in der Regel nicht die gesamte bodennah ausgebrachte Menge in der Förderung unterbringe.

Zudem müsse man bezüglich Ausbringkosten die Gülleverdünnung im Verhältnis zur Separierung sehen. Hölzl: „Bei der Separierung habe ich im Endeffekt neben der ÖPUL-Prämie keine zusätzlichen Ausbringmengen und doch eine dünne Gülle für hohe Stickstoffeffizienz zur Verfügung. Wenn ich bei der verdünnten Gülle 50 % mehr Menge ausbringen muss, ist das mit Zusatzkosten verbunden, ganz klar.“

Die Gülleverdünnung hat einen Minderungsfaktor in der gleichen Höhe wie die Ausbringung mit Schleppschlauch. Doch Hölzl sieht die schlüssige Nachweisbarkeit von 1:1 verdünnter Gülle als schwierig an. „Wir wollen auf keinen Fall, dass wir in eine amtliche Probenahme kommen“, erklärte der Berater.

Schleppschuh: Mehr Potenzial

Und die Verdünnung steht dem Schleppschlauch laut Hölzl noch aus einem weiteren Grund nach. „Laut UBA (Umweltbundesamt) bringe man bei 15 Mio m3 von der 1:1 verdünnten Gülle bei weitem nicht das Potenzial zusammen (max. 3 kt nachweisbar) wie bei der bodennahen Ausbringung, hier geht es in Richtung 5 bis 6 kt.

Darüber hinaus führte Hölzl auch noch die stärkere Futterverschmutzung des Breitverteilers gegenüber der bodennahen Ausbringung ins Rennen – „auch wenn man dort die Güllewürste hat“. Zur Untermauerung zeigte Hölzl Versuche von Alfred Pöllinger-Zierler in Gumpenstein aus 2017 (Übersicht 1).

Trotz aller genannten Nachteile erklärte Hölzl in dem Webinar, dass die Diskussion entweder bodennah streifenförmig oder verdünnt nicht zielführend sei, wie sie teilweise geführt wird. Hölzl: „Die meisten Betriebe verdünnen jetzt schon entsprechend, dass sie überhaupt bodennah streifenförmig fahren können. Und wir brauchen auch in Zukunft beide Potenziale, sowohl die Verdünnung als auch die bodennahe Ausbringung.“

„Sind auf einem guten Weg“

Im weiteren Verlauf des Webinares ging Hölzl auf die seiner Meinung nach vorhandenen Vorteile der bodennahen Gülleausbringung ein. Dazu zähle, dass wir derzeit im ÖPUL am freiwilligen Weg seien. Dies habe viele Vorteile und man könne unsere kleinbäuerlichen Familienbetriebe mit ÖPUL-Prämien unterstützen. Ziel sei es, bis zum Evaluierungsjahr 2026 in Richtung 12 Mio. m3 bodennaher Ausbringungsmenge zu kommen. „Dann kann kein Gesetzgeber sagen, dass Freiwilligkeit vor Zwang nicht wirkt“, sagte Hölzl.

Derzeit stünde Österreich bei knapp 8,9 Mio. m3 beantragten bodennah streifenförmigen Güllemengen. Davon entfallen auf Oberösterreich 4,1 Mio. m3, auf Niederösterreich 2,4 Mio. m3 und auf die Steiermark 1 Mio. m3. Hölzl: „Aus meiner Sicht eine sehr gute Zahl. Der Haupthebel ist die bodennahe Ausbringung.“

Abschließend hielt Hölzl noch einmal die Punkte fest, die aus seiner Sicht für die bodennahe Ausbringung sprechen. „Wir haben eine höhere Stickstoffeffizienz, höhere Ertragssicherheit, eine bessere Futterqualität, weniger Windanfälligkeit und zudem bedeutend weniger Nachbarschaftskonflikte.“ Mit diesem System könne man „im Evaluierungsjahr 2026 relativ schlüssig darstellen, dass man von weiteren gesetzlichen Maßnahmen nicht Gebrauch machen müssen wird.“

Gefangen im eigenen System

Für Güllefachberater Bernhard Tafelmeier stellt sich der Sachverhalt anders dar. Er sieht die Landwirtschaft in Österreich beim Thema Gülleausbringung und Ammoniakreduktion als „gefangen im eigenen System“. Im Gespräch mit top agrar reagiert er auf die sich, wie er sagt, immer wiederholenden Aussagen für bodennahe Ausbringung von LK-Berater Hölzl. 

„Dem österreichischen Landwirt wird suggeriert, dass er nur die bodennahe Gülleausbringung als Möglichkeit hat, da die Gülleverdünnung bereits einberechnet wurde“, erklärt Tafelmeier in Richtung Hölzl. „In Österreich gibt es keine Verpflichtung zur bodennahen Gülleausbringung. Hier wird lediglich versucht, die von der EU vorgeschriebenen Ammoniakreduktionsziele mit einem 15-Punkte-Maßnahmenpaket zu erreichen (REP 0858 UBA), um eine verpflichtende bodennahe Gülleausbringung zu verhindern. Dieses Paket wurde ausgearbeitet von der LK Österreich, HBLFA Raumberg-Gumpenstein, dem Bundesministerium für Landwirtschaft (BML) und dem Umweltbundesamt.“

Einseitig beraten

In einer Hochglanzbroschüre der LK Österreich wird laut Tafelmeier für die Zielerreichung nur die teure bodennahe Gülleausbringung als einzige Möglichkeit beraten, um so die Ziele zu erreichen. Eine hohe Summe an öffentlichen Geldern müsse zusätzlich verwendet werden, da ansonsten laut den Experten die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sei. Andere Möglichkeiten zur Zielerreichung, die nicht in diesem 15-Punkte-Plan berechnet wurden, würden von den ausarbeitenden Experten und Beratern als zu wenig wirksam betrachtet und nicht beraten.

Tafelmeier weiter: „Wir machten als externe Güllefachberatung mit Hilfe des Unabhängigen Bauernverbandes (UBV) alle Mitwirkenden Institutionen seit ca. zwei Jahren darauf aufmerksam, dass Österreich als einziges EU-Land seit 2005 die Gülleverdünnung erfasst und sogar mit einer um mehr als 30 % höheren Ammoniakreduktion gerechnet wird. Denn das wäre die Lösung zur schnellen Erfüllung der NEC-Richtlinie. Genau diese Erfassung wird den Landwirten aber vorenthalten und nicht direkt zur Zielerreichung beraten.“

Da nun die HBLFA Raumberg-Gumpenstein und die LKÖ aufgrund unserer Hinweise darüber informieren und Stellung nehmen müssen, wird den Landwirten gesagt, dass die Gülleverdünnung bereits erfasst bzw. gerechnet wird, eine reine Ergänzung zur bodennahen Gülleausbringung ist und diese nicht ersetzt.

Diesen ausgeklügelten Textbaustein haben wir nun mit dem gleichwertig eingestuften Verfahren der Gülleverdünnung unter 4,6 % TS in Bayern (auch in Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) beiseitegeräumt (siehe Infokasten). Eine Einberechnung der Gülleverdünnung sei aber mitnichten der Fall, da nur ca. 3 % der österreichischen Gülle offiziell 1:1 verdünnt erfasst werde. „Durch unser Engagement und Aufklärung in der neuen TIHALO-3-Studie ist bekannt, dass der Wert der erfassten Verdünnung auf 6 % gestiegen ist“, erklärt Tafelmeier.

Infokasten Bayern

Breitverteiler wie bodennahe Ausbringtechnik eingestuft

Bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 % dürfen Bayerns Bauern weiterhin Rindergülle mit dem Breitverteiler ausbringen. Auch in weiteren deutschen Bundesländern (Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen) gilt diese Ausnahmeregelung.

Zwar dürfen bei unseren Nachbarn ab dem 1. Februar 2025 flüssige Wirtschaftsdünger auch auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbauflächen nur noch streifenförmig und bodennah ausgebracht werden. Seit 2020 ist dies bereits für den Ackerbau vorgeschrieben. Doch unter bestimmten Bedingungen gibt es in den genannten Bundesländern eine Ausnahme von dieser Regel und der Breitverteiler darf weiterhin genutzt werden.

Beispielhaft hier die Lösung in Bayern: Laut Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und dem Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Günther Felßner, haben Wissenschaftler den TS-Gehalt der Gülle als einen entscheidenden Faktor in Sachen Emissionen identifiziert. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wird der Breitverteiler in Bayern wie die streifenförmige Ausbringtechnik als emissionsminderndes Verfahren anerkannt. Bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 % ist so die Ausbringung von Rindergülle mit Breitverteilertechnik zulässig. „Das gibt den Landwirten, die von der Regelung für verdünnte Rindergülle profitieren, eine gute und praktikable Option zum Einsatz des Breitverteilers auf Äckern und Wiesen“, erklärte Felßner.

Damit die Landwirte die Verordnung zur Ausbringung rechtssicher umsetzen können, hat die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft die GülleAppBayern entwickelt. Sie gibt Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebes oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland. Michaela Kaniber: „Mit der GülleAppBayern schaffen wir verlässlich Klarheit und Rechtssicherheit, wie ab dem 1. Februar 2025 Rindergülle ausgebracht werden kann.“-do-

Er habe die österreichischen landwirtschaftlichen Experten, Berater und Forschung gebeten, die Gülleverdünnung für den Landwirt mit einer einfachen jährlichen Erfassung im Mehrfachantrag sichtbar zu machen. Erst dadurch wisse der Landwirt, dass auch in Österreich die nun in Bayern gesetzlich verankerte Gülleverdünnung als günstige Alternative zur bodennahen Gülleausbringung vorhanden sei.

Ziele schnell zu erreichen

Tafelmeier kommt zum Fazit: „Die jährliche Erfassung der in Österreich seit 2005 vorhandenen Möglichkeit der 1:1-Gülleverdünnung mit Ammoniakausweisung gleich der bodennahen Gülleausbringung würde dazu führen, dass in kürzester Zeit die Ammoniakreduktionsziele erreicht werden. Zudem könnten bestimmte Maßnahmen, wie z. B. Gülledeckel und Einarbeitungszeiten, sofort gestrichen werden.“

Eine Doppelanrechnung von verdünnter Gülle (bei separierter Gülle geplant 20 % bzw. 30 %) plus bodennaher Ausbringtechnik wäre möglich (Lager 30 % + Ausbringung bodennah 50 %) und erhöhe die Ammoniakreduktionsausweisung von 50 % auf 80 %.“Für die bodennahe Gülleausbringung ist laut Tafelmeier zusätzlich dünnflüssige Gülle notwendig, da nur dann die Ammoniakreduktion wissenschaftlich nachgewiesen ist.

Die Breitverteilung wäre für alle Betriebe weiterhin gesichert, teure Technik und öffentliche Gelder würden eingespart. Ohne die Erfassung der 1:1-Verdünnung sei die Zielerreichung der Ammoniakreduktionsvorgaben nicht möglich. Die Folge wäre: Die Landwirte müssten die bodennahe Gülleausbringtechnik und Separation zu 100 % selbst bezahlen. Gleichzeitig würde dies verpflichtend.

Um bei der verdünnten Gülle den TS-Gehalt genau messen zu können, könne man laut Tafelmeier auf eine physikalisch-chemische Gülleanalyse zurückgreifen. Für die Eigenkontrolle empfiehlt der Fachberater einen einfach zu handhabenden Güllehydrometer. „Dieser misst den TS-Gehalt genau“, so der Güllefachberater. Der praktische Nachweis der ganzjährig 1:1 verdünnten Güllen werde durch die Erfassung der auszubringenden Güllemindestmenge pro GVE berechnet.

Weiters meint der Berater: „Mithilfe eines Fuhren-Zählers oder Durchflussmengenmessers am Güllefass kann diese Menge genau erfasst werden.Lohnunternehmen haben diese Erfassung standardmäßig verbaut.“ Größere Endlager seien nicht mehr zwingend erforderlich durch die Verdünnung wasseranfallend und Gewährleistung eines 1:1 Verdünnungsdurchschnittes.

Lösungsorientiert arbeiten

Tafelmeier abschließend: „Lösungsorientiertes, unabhängiges Arbeiten für unsere Betriebe sollte wieder in den Fokus gerückt werden. Ein Vorbild ist hier Bayern (siehe Kasten unten). Transparentes Arbeiten bringt schnelle Lösungen hervor, ohne ,Hintergrundrauschen‘ und ‚Qualitätsmanagementberechnung‘. Bei einer ehrlichen Arbeits-methode würde sich auch der Unmut auf die landwirtschaftlichen Vertretungen und die Forschung wieder legen.“

Und Tafelmeier betont nochmals: „Die Gülleverdünnung sollte den bisher in der Verordnung festgelegten Methoden als weiteres förderfähiges Verfahren mit angeschlossener Endlagererweiterung gleichgestellt werden.“

Frage und Antwort

„Wir können das Ziel mit freiwilligen Maßnahmen erreichen“

Wir haben das Landwirtschaftsministerium um Auskunft über aktuelle Fragen um die Gülleausbringung gebeten.

Was passiert bei Nichterreichen der NEC-Vorgaben nach dem 31. Dezember 2025?

Landwirtschaftsministerium: Die Zielerreichung soll ohne weitere gesetzliche Verpflichtungen nach dem Prinzip „Freiwilligkeit mit Unterstützung durch ÖPUL- und Investitionsförderung vor Zwang“ geschafft werden. Neben den Maßnahmen „bodennahe Ausbringung“ und „Separierung“ werden daher weitere ÖPUL-Maßnahmen wie „Stark N-reduzierte Fütterung bei Schweinen“ oder die „Weidemaßnahmen“ angeboten. Darüber hinaus werden Lenkungseffekte bei der Investitionsförderung umgesetzt.

Ist die Breitverteilung der Güllen durch die momentane Erfassung (TIHALO-Studie) für Rindergülle und Schweinegülle bei Nichterreichen der NEC-Ziele weiterhin möglich?

Landwirtschaftsministerium: Das hängt vom Fortschritt in Bezug auf die Zielerreichung für Ammoniak ab.

Darf man weiter am ÖPUL teilnehmen, wenn man den Empfehlungen zu bodennaher Ausbringung nicht freiwillig folgt?

Landwirtschaftsministerium: Alle ÖPUL-Maßnahmen sind freiwillig und stellen eine Abgeltung von über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Bewirtschaftungsmethoden dar.

Gibt das BML die Garantie für das Erreichen der NEC-Ziele mit dem 15-Punkte-Plan des Umweltbundesamtes? Bei diesem wurde die Verflüssigung der Güllen mit 1:1-Anteil Wasser nicht berechnet und dadurch mit zu geringem Potenzial als nicht relevant eingestuft.

Landwirtschaftsministerium: Es kann keine Garantie geben, da dies von den Teilnahmeraten an den ÖPUL-Maßnahmen, der Entwicklung von Tierbesätzen und zahlreichen anderen Parametern abhängt. Außerdem ist in der Österreichischen Luftschadstoffinventur als einzigem EU-Mitgliedsland die Gülleverdünnung von mind. 1:1 seit 2005 berücksichtigt. Bezüglich Zielerreichung darf es daher kein Entweder- (bodennah und Separierung) oder (Verdünnung) geben, sondern muss es ein Sowohl-als-auch.

Warum ist die Umsetzung des Modells à la Bayern nicht erlaubt?

Landwirtschaftsministerium: Das Modell Bayern hat in Österreich keine Relevanz, da es in Österreich keine Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung gibt. Daher müssen in Österreich keine Ausnahmeregelungen diskutiert werden.

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