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380kV-Leitung sorgt für Aufregung: LK übergibt Forderungen an Netzbetreiber

Kärntner Bauern fürchten massive Belastungen durch neue Stromtrasse. Die Pläne zur Errichtung einer 380-kV-Leitung müssten frühzeitig mit den Grundbesitzern verhandelt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

In Kärnten soll eine 170 km lange 380 kV-Leitung gebaut werden, wie die Austrian Power Grid AG (APG) bekannt gab. Sämtliche möglichen Trassenvarianten zwischen den Umspannwerken Lienz und Obersielach bei Völkermarkt führen primär über land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die Landwirtschaftskammer Kärnten fordert in einem Positionspapier die frühzeitige und umfassende Einbindung der Grundbesitzer und faire Entschädigungen beim Stromleitungsbau. Denn es herrscht unter Kärntens Grundbesitzern große Verunsicherung. Vor allem Bäuerinnen und Bauern fürchten massive Belastungen durch Starkstromtrasse.

Entsprechende Entschädigungen gefordert

Schon bei Bekanntgabe der Pläne stellte LK-Präsident Siegfried Huber klar: „Ein Projekt dieses Ausmaßes darf nicht auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern errichtet werden. Die Grundeigentümer sind frühzeitig und auf Augenhöhe einzubinden und natürlich auch entsprechend fair zu entschädigen.“ Einstimmig verabschiedetes Positionspapier Im Vorfeld der Vollversammlung hat die LK Kärnten ein Positionspapier erarbeitet, das von allen im Vorstand vertretenen Fraktionen getragen wird.

In diesem Papier wird die Austrian Power Grid aufgefordert, bei der Planung des Projekts folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Informationspflicht: Zeitgerechte und umfassende Informationen an die potenziell betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über geplante Trassenverläufe sowie jederzeitige Einsichtnahme in Projektunterlagen

  2. Trassenfindung: Mitsprache der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte bei der Trassenfindung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses, wobei besondere Rücksichtnahme auf bestehende und absehbare Sondernutzungen (Sonderkulturen, PV-Freiflächen, Hoferweiterungen, etc.) zu nehmen ist.

  3. Erdkabel: Intensive Prüfung der Möglichkeit die 380kV Leitung – zumindest streckenweise - in Form eines Erdkabels auszuführen.

  4. Ersatzmaßnahmen: Ersatzzahlungen für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen müssen für Vertragsnaturschutz-Maßnahmen und somit in weiterer Folge den bäuerlichen Betrieben zur Verfügung stehen.

  5. Entschädigungen: Neben Einmalzahlungen ist auch die Möglichkeit jährlicher Zahlungen anzubieten. Bei intensiver Belastung ist eine Wertminderung der Gesamtliegenschaft abzugelten; bei unvertretbarer Leitungsnähe zu bewohnten Hofstellen ist ein Angebot auf Gesamtablöse zu stellen; Kumulierungszuschläge bei mehreren Leitungstrassen unterschiedlicher Betreiber sind vorzusehen.

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