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Gesetzesnovelle

AMA-Marketing künftig mit 5 €/ha Flächenbeitrag

Heute wurde die Novelle des AMA-Gesetzes im Ministerrat beschlossen. Damit wird das Marketingbeitragssystem auf eine neue Grundlage gestellt. Mit der Novelle sollen zusätzliche Verwaltungslasten vermieden und das Agrarmarketing für künftige Herausforderungen noch besser gerüstet werden, erklärte Minister Norbert Totschnig in einem Pressegespräch.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach 27 Jahren wurde jetzt die Novelle des AMA-Gesetzes beschlossen. Damit werden auch die AMA-Marketingbeiträge neu ausgerichtet. Die Novelle wird voraussichtlich ab Jänner 2023 in Kraft treten, hieß es heute aus dem Landwirtschaftministerium. Künftig sollen alle Betriebe ihren Beitrag dazu leisten. Die Gesamtsumme wird laut Minister Totschnig von derzeit 19,5 auf 25 bis 26 Mio. € steigen.

Bisher sei das Marketing-System vor allem durch die Bereiche Milch, Rind, Schwein, Geflügel, Obst und Gemüse finanziert worden, berichtete AMA-Marketing Chef Michael Blass. Die große Änderung des neuen Systems sei, dass künftig auch der Ackerbau dazu beitragen werde.

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Konkret wird künftig ein einheitlicher Grund-Marketingbeitrag für landwirtschaftliche Nutzflächen von jährlich 5 €/ha LN eingehoben, für Almflächen 20 % davon, sprich ein Marketingbeitrag von 1 €/ha. Landwirte sollen automatisch die Bescheide über die Flächenbeiträge bekommen, erklärte Johannes Fankhauser.

Entlastung für Milchviehbetriebe

Im Bereich der Rinderhaltung wird es im Gegenzug zu Entlastungen bei den bisherigen Zahlungen kommen. Für Milchviehhalter wird der Marketingbeitrag um ein Viertel sinken. Der Produktbeitrag wird laut AMA-Marketing Chef Michael Blass von derzeit 3 € auf 2,20 € pro t Milch sinken. Im Fleischbereich Rind sinkt der Marketingbeitrag laut Blass von 3,70 auf 2,70 €/Stück. Bei Schweinefleisch soll er laut Blass gleich bleiben. Die Schweinebranche habe beschlossen, künftig mehr in der Vermarktung zu tun, hieß es dazu.

Unterm Strich sollen die Betriebe laut Blass nicht stärker belastet werden. "Im Einzelfall ist etwas weniger, aber auch etwas mehr möglich."

„Indem künftig alle einen Beitrag leisten, kann die AMA-Marketing unsere regionalen Produkte noch besser bewerben, die Informationsvermittlung der Qualität optimieren und so mehr Wertschätzung für die Leistung der Landwirtschaft erzeugen", erklärte Totschnig. "Damit setzen wir auch eine Empfehlung des Rechnungshofes um." Ihm sei klar, dass "diese Veränderungen zu Diskussionen führen werden", meinte der Minister weiter. "Aber wir sind der Meinung, dass dies der richtige Weg ist."

Auch LK-Präsident Josef Moosbrugger fand hierzu klare Worte: „Neben der Produktwerbung müssen wir auch die auf den Agrarflächen erbrachten Leistungen für Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsschutz noch besser kommunizieren und mit dem AMA Gütesiegel in Verbindung bringen. Daher macht es Sinn, die Flächen stärker als bisher in Kommunikation und Finanzierung zu integrieren." Und der LK-Präsident fügte hinzu: "Es geht um die strategische Ausrichtung unserer eigenen Marke. Wir haben nur diese eigene Marke, um uns im Handel zu behaupten." Die 5 €/ha müsse man ins Verhältnis setzen zu dem, was uns das AMA-Gütesiegel bringt. "Und da ist es gut investiertes Geld", so Moosbrugger.

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