Auszahlungen
AMA zahlt über 200 Mio. € aus
Am 28. April 2021 erfolgen planmäßig die Restzahlungen der EU-Förderungen. Darüber hinaus erhalten Landwirte den Umsatzersatz im Rahmen des Härtefallfonds und Gelder für Projektförderung.
"In Summe wurden für das Jahr 2020 von der AMA über 160.000 Anträge für EU-Ausgleichszahlungen bearbeitet und rund 1,9 Mrd. Euro zur Auszahlung gebracht. Zusätzlich wurde im Bereich der Abwicklung des Härtefallfonds für die Landwirtschaft und Privatzimmervermieter ein Großteil der Anträge bereits ausgezahlt", so Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA. Die Hauptauszahlung für das ÖPUL (75%), die AZ (75%) und die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2020 fand bereits am 17. Dezember 2020 statt. Am 28. April folgt der Rest (25%). Dabei werden bereits die Einarbeitung von diversen Korrekturen und Einsprüchen in den Berechnungsergebnissen berücksichtigt.
Für das Jahr 2020 hat die AMA über 160.000 Anträge für EU-Ausgleichszahlungen bearbeitet und rund 1,9 Mrd. Euro zur Auszahlung gebracht.
Im Rahmen des ÖPUL 2015 werden freiwillige, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die Biologische Wirtschaftsweise sowie Tierschutzmaßnahmen gefördert. Die Landwirte verpflichten sich hierbei zu einer mindestens fünfjährigen Bewirtschaftung gemäß den Förderbedingungen.
Im Zuge der AZ erhalten Betriebe im benachteiligten Gebiet eine Abgeltung für die erhöhten Bewirtschaftungskosten der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Abgeltung wird individuell anhand der tatsächlichen Erschwernis berechnet. Für das Antragsjahr 2020 erfolgt bei den Direktzahlungen die Überweisung an jene Betriebe, die bei der Dezember-Auszahlung noch keine Zahlung erhalten haben, sowie Zahlungen aufgrund von Nachberechnungen (z. B. Nachzahlungen aufgrund eingearbeiteter Beschwerden).
32,6 Mio. Euro für Projektförderung
Zeitgleich erhalten Betriebe am 28. April im Rahmen der "Ländlichen Entwicklung - Projektförderung" rund 32,6 Mio. Euro. Ein großer Teil davon betrifft die Maßnahme "Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung".
Auszahlung des Umsatzersatzes
Ebenso kommt es zu diesem Termin zu Auszahlungen im Rahmen des Härtefallfonds (Umsatzersatz) von rund 3,4 Mio. Euro. Für den Verlustersatz Betriebszweig Schwein werden rund 11 Mio. Euro und für den Verlustersatz Betriebszweig Kartoffeln rund 412.000 Euro überwiesen.
Mitteilungen und Bescheide im Mai
Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden am 5. Mai 2021 versendet. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden.
Informationen unter www.eama.at
Die Auszahlungsbescheide und Mitteilungen sind zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich "eArchiv" einsehbar. Ebenso kann im Register "Flächen" der detaillierte ÖPUL 2015-Abrechnungsreport abgerufen beziehungsweise im Register "Kundendaten" der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.
Zusätzlich bietet die AMA unter 050 3151 99 eine Telefonhotline an, außerdem stehen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern für Fragen zur Verfügung.