Die Jägerschaft hatte seit rund vier Wochen die Erlaubnis im Gailtal einen Problemwolf zu erlegen. In der Nacht auf 14. November ist es einem Jäger gelungen, das Raubtier zur Strecke zu bringen, wie der zuständige Jagd- und Agrarreferent Martin Gruber mitteilte: „Es ist der erste Wolfsabschuss gemäß Wolfsverordnung in Kärnten. Eine Erleichterung für Bevölkerung und Bauern im betroffenen Gebiet." Heuer gab es bereits rund 400 Nutztierrisse und etwa 30 Sichtungen und Vergrämungen von Wölfen im Siedlungsbereich in Kärnten.
Der Abschuss sei, so wie es die Wolfsverordnung vorsieht, innerhalb von 24 Stunden an das Land Kärnten gemeldet worden. Die Begutachtung durch den Wolfsbeauftragten des Landes habe bereits stattgefunden, sodass auch bestätigt werden kann, dass die Entnahme innerhalb des laut Verordnung erlaubten Radius erfolgte. Es handelt sich beim erlegten Tier um eine Wölfin, von der DNA-Proben genommen wurden. Ob die getötete Wölfin auch für den jüngsten Vorfall mit rund 30 getöteten Schafen auf einer Heimweide in Dellach verantwortlich ist, steht noch nicht fest.
Wolfsverordnung regelt Abschuss
In der Wolfsverordnung, die Anfang des Jahres präsentiert wurde, gibt es Schadwölfe und Risikowölfe. Ein Schadwolf ist ein Tier, das in einem Monat nachweislich 20 (oder in drei Monaten 35) Nutztiere auf einer Alm tötet oder verletzt.
Risikowölfe sind jene, die wiederholt in Siedlungsgebieten unterwegs sind. Helfen Warnschüsse oder andere Vergrämungsmaßnahmen nichts, können auch diese Raubtiere erlegt werden. Hier gilt ein Radius von zehn Kilometern rund um den Sichtungsort.
„Die Kärntner Wolfsverordnung ist österreichweit einzigartig und dieser erste Abschuss zeigt ganz klar, dass damit Mensch und Tier vor Problemwölfen geschützt werden können“, erklärt Gruber. Den beteiligten Jägern spricht Gruber seinen Dank aus: „Ich danke der Jägerschafft für ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung und stelle mich schützend vor jeden, der dafür angegriffen wird.“