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Heute Entscheidung in Brüssel

Glyphosat vorerst bis 15. Dezember 2023 zugelassen?

Weil das Bewertungsverfahren durch die Lebensmittelbehörde EFSA nicht fertig ist, stimmt die EU heute über die einjährige Verlängerung der Zulassung von Glyphosat ab. Das Landwirtschaftministerium rechnet mit der Verlängerung.

Lesezeit: 2 Minuten

Bis 15. Dezember 2022 hat Glyphosat in der EU noch die Zulassung für die Verwendung. Doch diese könnte heute um ein Jahr verlängert werden. Denn es fehlt nach wie vor die Abstimmung über die weitere Zulassung des Totalherbizids, weil die Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch nicht fertig ist. "Der Bericht wir voraussichtlich erst Mitte 2023 vorliegen", erklärte dazu gestern Johannes Fankhauer vom Landwirtschaftsministerium. Österreich wird dem Vorschlag der EU zustimmen, die Zulassung um ein Jahr zu verlängern." Somit könne der Bewertungsbericht der EFSA einbezogen werden.

Seit 2021 existiert in Österreich ein Teilverbot für die Anwendung von Glyphosat. Das gilt für öffentliche Grünflächen, Kinderspielplätze oder für die private Anwendung. Da Glyphosat in der Landwirtschaft gemäß der aktuellen EU-Zulassung bis 15. Dezember verwendet werden darf, war ein generelles nationales Verbot nicht möglich.

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"Keine Hinweise auf krebserregende Wirkung"

Bislang gibt es laut Johann Steinwider von der Risikobewertung in der AGES in den wissenschaftlichen Berichten keine Hinweise, dass Glyphosat krebserregend ist. Steinwider zeigte anhand des EU-Prüfberichtes für das Jahr 2020, dass von fast 90.000 Lebens- und Futtermittelproben nur 0,6 % über dem Gyphosat-Grenzwert lagen - die meisten davon kamen aus Polen und Litauen. Steinwider schlussfolgert, dass es nur ein "sehr geringes Risiko ausgehend von Gyphosat-Rückständen in Lebensmitteln gibt".

Der Vorschlag der EU-Kommission zur befristeten Verlängerung kann von den Mitgliedsstaaten nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen oder abgelehnt werden. Sollte es zu keiner qualifizierten Mehrheit kommen, so liegt die Entscheidung allein bei der EU-Kommission. Da die EU-Kommission den Antrag eingebracht habe, geht Fankhauser davon aus, dass sie sich dann wohl auch für die befristete Verlängerung entscheiden werde.

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