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topplus Nationale GAP-Umsetzung

Moosbrugger: „Wer mehr leistet, muss höhere Abgeltung bekommen!“

Die von ÖVP und Grünen beschlossene GAP-Umsetzungsstrategie wird von der EU-Kommission auf Herz und Nieren geprüft. Mit kritischen Punkten konfrontierte top agrar Österreichs obersten Bauernvertreter.

Lesezeit: 5 Minuten

Wie bewerten Sie in einem Satz die in Brüssel eingereichte GAP-Umsetzungsstrategie für Österreichs Bauernhöfe?

Moosbrugger: Angesichts einiger herausfordernder Vorgaben der EU-Kommission und weit auseinandergehenden Positionen der Verhandlungspartner innerhalb der Bundesregierung, die teilweise stark ideologisch geprägt und für produzierende Praktiker kaum akzeptabel waren, haben wir einen herzeigbaren Kompromiss mit einem breiten Maßnahmenmix für die Betriebe, aber auch für die Gesellschaft erreicht.

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Kann mit diesem Plan die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft wirklich abgesichert werden?

Moosbrugger: Österreichs Strategieplan zeigt klar, dass unsere Landwirtschaft bereit ist, ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit, Klimawandel, Biodiversität etc. zu leisten. Die wirkliche Absicherung muss jedoch am Markt bzw. durch eine Verbesserung der Positionierung in der Wertschöpfungskette erreicht werden. Die mit dem GAP-Strategieplan unterstützte Qualität hat ihren Preis. Jetzt sind Handel und Konsumenten am Zug: Wir als Bäuerinnen und Bauern liefern die Leistungen, die die Gesellschaft von uns fordert. Im Gegenzug erwarten wir auch, dass unsere Produkte für den Konsumenten erkennbar und erhältlich sind und zu höheren Preisen als bisher gekauft werden. Auch brauchen wir vom Gesundheitsminister endlich die verpflichtende Herkunftskennzeichnung, sonst fehlt eine Seite der Medaille.

Die mit dem GAP-Strategieplan unterstützte Qualität hat ihren Preis. Jetzt sind Handel und Konsumenten am Zug.

Wie viel GAP-Geld kommt wirklich auf den Bauernhöfen an?

Moosbrugger: Positiv ist, dass künftig insgesamt mehr GAP-Mittel zur Verfügung stehen. Wie bisher wird auch der weitaus überwiegende Anteil der Gelder in Form von Direktzahlungen, ÖPUL-Fördermaßnahmen und AZ für benachteiligte Gebiete direkt am bäuerlichen Betrieb ankommen. Es muss aber gegenüber der Öffentlichkeit betont werden, dass dies kein Geschenk ist, sondern mit Gegenleistungen verbunden ist. Auch viele projektbezogene Maßnahmen wie die Existenzgründungsbeihilfe oder Lebensmittelqualitätsregelungen unterstützen die Betriebe direkt. Konkret gehen weit über drei Viertel der GAP-Zahlungen als Leistungsabgeltung im Flächen- und Tierhaltungsbereich direkt an die Bäuerinnen und Bauern. Daneben sind Unterstützungen bei Investitionen oder für Weiterbildung und Beratungen für die Betriebe wirksam.

Worin liegen die Hasenfüße und was sind die Knackpunkte in den beiden GAP-Säulen?

Moosbrugger: Es ist sicher so, dass die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen ab 2023 abnimmt, weil die Bauern mehr Gegenleistung erbringen müssen. Zwar ist es gelungen, das ÖPUL – auch im Biobereich – äußerst attraktiv und betriebsindividuell flexibel zu gestalten, jedoch sind in beiden Säulen höhere umwelt- und klimabezogene Vorgaben zu erfüllen.

Welchen Verbesserungsbedarf sehen Sie noch?

Moosbrugger: Natürlich wurden nicht alle unsere Vorstellungen erfüllt, aber ich meine, wir haben – angesichts der extrem auseinandergehenden Verhandlungspositionen - Ende Dezember einen guten Kompromiss nach Brüssel übermittelt und viel für die Bäuerinnen und Bauern erreicht. Nun gilt es, die Umsetzung bestmöglich vorzubereiten und die Betriebe zu informieren, damit sie die zur Verfügung stehenden Mittel abholen können.

Beim Greening der alten GAP-Periode gab es 200 Mio. €/Jahr. Werden die 100 Mio. € je Jahr für die Ökoregelungen reichen?

Moosbrugger: Greening und Ökoregelung kann man so nicht vergleichen, denn im Unterschied zur Greening-Teilnahme, werden die Ökoregelungen für den einzelnen Landwirt freiwillig sein. In Österreich wird sich die Ökoregelung aus vier ÖPUL-Maßnahmen zusammensetzen.

Noch nie gab es so viele Möglichkeiten, zusätzliche Leistungen abgegolten zu bekommen.

Eine Kritik von Bauernseite betrifft auch die schrumpfenden Hektarsätze der 1. Säule. Können die Bauern die sinkenden Direktzahlungen durch Zusatzmaßnahmen in der Ländlichen Entwicklung (= 2. Säule) wirklich auffangen bzw. ausgleichen?

Moosbrugger: Das modulare ÖPUL ab 2023 wird jedem Betrieb individuell gestaltbare Abgeltungsmöglichkeiten bieten, um auch weiterhin attraktive Leistungsabgeltungen zu erhalten. Jeder Betrieb muss die vielfältigen Möglichkeiten genau prüfen und überlegen, was für ihn passt. Die Landwirtschaftskammern unterstützen dabei in gewohnter Weise. Unser Ziel für das ÖPUL war ganz klar: „Wer mehr leistet, muss höhere Abgeltung bekommen.“

Was kann man sich von der neuen Auftriebsprämie erwarten?

Moosbrugger: Die Almauftriebsprämie hat sich bestens bewährt und ist wesentlich für die Aufrechterhaltung der Almbewirtschaftung. Der stärkere Fokus auf das Einzeltier mit höheren Prämien hat das zentrale Ziel, den Auftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen auf die Alm noch attraktiver zu gestalten.

Beim UBB (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) gab es am Acker noch 450 €/ha für 10% Biodiversität. Ab 2023 soll es für 20% nur mehr 380 €/ha geben. Was sagen Sie zu diesem finanziellen Rückschritt?

Moosbrugger: Die Zuschläge in den Maßnahmen UBB wie auch Bio im ÖPUL ab 2023 darf man keinesfalls so isoliert betrachten. Noch nie gab es so viele Möglichkeiten, zusätzliche Leistungen abgegolten zu bekommen, insbesondere auch im Bereich der Biodiversität. Bisher war eine Abgeltung nur zwischen 5 bis 10% der Fläche möglich, zukünftig zwischen 7 bis 20%. Das ist nicht weniger, sondern deutlich mehr Geld. Auch die Basisprämie UBB ist wie auch die Anforderung höher als bisher. Das neue Modell heißt, unter der Vorgabe nach einem Mehr an Leistungen kann der einzelne Betrieb mehr Abgeltung erreichen. Nicht pro Hektar, aber pro Betrieb.

Wird die Begrünung am Acker (Zwischenfruchtaussaat) nicht zu aufwändig und damit nicht mehr praktikabel bzw. administrierbar?

Moosbrugger: Wir haben hier eine gute Weiterentwicklung zustande gebracht, welche auf die höheren Grundanforderungen durch die Konditionalität aufbaut (und großen Wiedererkennungswert hat). Besonders hervorzustreichen ist, dass es keinen Mindestanteil an Ackerfläche gibt, welcher pro Jahr im Rahmen der Maßnahme begrünt werden muss. Ebenso steigt der ökologische Wert der Begrünungen.

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