Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat laut Bauernbund-Direktor David Süß bestätigt, dass die österreichische Praxis zum Wolfsmanagement rechtens ist.
"Mehr als 20.000 Wölfe gibt es in der Europäischen Union, das Großraubtier ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht", konstatiert Bauernbund-Direktor Ing. Mag. David Süß: „Die ungebremste Explosion der Wolfs-Population gefährdet nicht nur unsere unschätzbare Alm- und Weidewirtschaft, sondern auch die Sicherheit der gesamten Bevölkerung, da sich Wölfe zusehends auch in die Nähe von Siedlungen vorwagen.“
Aus diesem Grund haben in Österreich vom Wolf besonders betroffene Regionen - etwa das Bundesland Tirol – im Rahmen des strengen Schutzes nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie für Möglichkeiten zur Entnahme einzelner Wölfe gesorgt. Nachdem ein Abschussbescheid im Jahr 2022 von Umweltorganisationen beeinsprucht worden war, hat das Landesverwaltungsgericht Tirol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Herbst 2022 mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der derzeit geltenden FFH-Richtlinie für eine Vorabentscheidung übermittelt. Das Urteil des EuGH wurde gestern, am 11. Juli 2024, veröffentlicht.
Süß: „Die Vorgehensweise, Problemwölfe zu entnehmen, ist richtig."
Wenngleich sich das EuGH-Urteil auf veraltete Maßnahmen bezieht – mittlerweile wird etwa in Tirol nicht mehr mit Bescheiden, sondern nach mehreren Erneuerungen des Jagdgesetzes mit Entnahmeverordnungen gearbeitet – so sieht Süß eine klare Bestätigung des Wolfsmanagements durch die Bundesländer: „Die Verantwortlichen vor Ort arbeiten mit größter Genauigkeit und prüfen jeden Fall sorgfältig. Das hat sich ausgezahlt – auch der EuGH bestätigt nun, dass die Vorgangsweise, Problemwölfe zu entnehmen, richtig ist. Die Abschuss-Verordnungen haben sich bewährt.“
LKÖ gibt Rückendeckung
LKÖ-Präsident Moosbrugger sagt zur Entscheidung des EuGH: "Der EuGH hat bestätigt, dass Österreich und Tirol den richtigen Weg beim Wolfsmanagement gehen. Auch der WWF muss jetzt akzeptieren, dass der Wolf unter bestimmten Bedingungen legal getötet werden kann."
Für eine Entnahme muss ein Problemwolf nachgewiesen werden. Außerdem müssen Herdenschutzmaßnahmen unzumutbar oder unverhältnismäßig sein. Die heimische Alm- und Weidewirtschaft ist kleinstrukturiert. Es gibt viele Siedlungen und die Kosten für Herdenschutzmaßnahmen wie Herdenschutzhunde sind hoch. Deshalb sind die Voraussetzungen für eine Entnahme in unseren Breiten allemal gegeben.
"Die Sicherheit der Bevölkerung muss auch in Zukunft gewährleistet werden. Es muss daher unser klares Ziel sein, Wölfe scheu und von Menschen fernzuhalten. Mit dieser Entscheidung des EuGH kann dieser Weg der Vergrämung bzw. Entnahme fortgesetzt werden", unterstreicht der LKÖ-Präsident.
Änderung des Schutzstatus gefordert
Parallel dazu wäre wichtig, dass die EU-Umweltminister endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und die angesichts der hohen Wolfs-Populationsdichte in Europa überfällige Änderung des Schutzstatus zulassen. "Unsere Alm- und Weidewirtschaft und die darauf angewiesene Biodiversität sind heute mit Sicherheit stärker gefährdet als das NGO-Maskottchen Wolf, von dem mittlerweile zwischen 20.000 und 30.000 Exemplare in Europa leben", sagt Moosbrugger