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Erneuerbaren Gase Gesetz auf dem Weg

Regierung will Turbo bei Biogas zünden

"Wir schaffen Perspektiven für die Biogasproduktion ", betont Norbert Totschnig anlässlich der Einigung, das Erneuerbaren Gase Gesetz (EGG) so rasch wie möglich auf den Weg zu bringen.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Bundesregierung hat sich anlässlich ihrer Klausur in Mauerbach darauf geeinigt, dass das Erneuerbaren Gase Gesetz (EGG) so rasch wie möglich auf den Weg gebracht wird. Ziel ist, dass der Absatz von erneuerbarem Gas am österreichischen Gasmarkt bis 2030 auf 10,5 TWh erhöht wird. Das entspricht ca. 11 % des aktuellen österreichischen Jahresverbrauchs.

Biogas künftig ein Schlüsselfaktor

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"Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat verdeutlicht, wie wichtig es ist, von fossilen Importen unabhängiger zu werden. Dazu müssen wir alle verfügbaren Möglichkeiten nützen - nachhaltiges Biogas ist dabei ein Schlüsselfaktor. Viele unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind hier innovativ unterwegs und leisten einen wichtigen Beitrag. Mit dem Erneuerbaren Gase Gesetz schaffen wir die Basis, um Holz, Gülle und andere Stoffe künftig noch besser energetisch zu verwerten", so Totschnig.

Das Gesetz soll zeitnah in Begutachtung gehen. Um Sicherheit und Planbarkeit für die Anlagenbetreiber zu gewährleisten, ist ein Notfallmechanismus vorgesehen, der unter bestimmten Bedingungen eine Abnahmegarantie für erneuerbare Gase vorsieht. "Energie aus der Region für die Region hat Zukunft. Mit dem Ausbau von Biogas setzen wir einen großen Schritt in die richtige Richtung", betont Totschnig abschließend.

600 Mio. € für Photovoltaik-Förderung 2023

Das am Mittwoch beschlossene Energie-Paket beinhaltet auch Maßnahmen für schnellere Verfahren für Kraftwerke (UVP-Novelle), eine Ausbau-Offensive für Photovoltaik-Anlagen mittels einem neuen "Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz" (EABG) und einer Förderungs-Verordnung. Stark ausgebaut werden soll die Photovoltaik-Förderung. 600 Mio. Euro sollen heuer dafür zur Verfügung stehen, gut 200 Mio. Euro mehr als im vergangenen Jahr.

Künftig soll eine Förderung auch dann noch beantragt werden können, wenn bereits mit dem Bau einer Anlage begonnen wurde. Für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen brauche es überhaupt keine Genehmigungen mehr und nur aufgrund des Orts- und Landschaftsbildes könnten Anträge nicht mehr abgelehnt werden.

„Diese rasche Maßnahmen kommen genau zur richtigen Zeit. Projekte, die in den Schubladen liegen, aber auf Grund beschränkter Fördermittel im Unklaren sind, sollen damit rasch umsetzbar werden“, freut sich Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria. Für die Ausarbeitung der neuen Förderschiene etabliert das BMK ein Fachgremium, bei dem der PV-Verband ein entscheidender Impulsgeber ist. „Wir werden die Anliegen der PV-Branche einbringen und uns für praxisnahe Rahmenbedingungen einsetzen,“ so Immitzer.

Die Biogas-Produktion wiederum soll in den kommenden sieben Jahren mehr als verzehnfacht werden. 2030 sollen insgesamt 11% Grüngas beigemengt sein."Der Misthaufen soll zum Kraftwerk werden", sagte Gewessler. Keine größeren Änderungen gegenüber dem bereits langen bestehenden Begutachtungsentwurf gibt es in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Doppelprüfungen im Verfahren soll es nicht mehr geben. Wenn in einem Bundesland keine entsprechende Energieraumplanung gemacht wurde, können UVP-Verfahren in Zukunft begonnen werden, ohne dass eine Widmung durch die Gemeinde vorliegt. Diese wird erst später eingeholt. Zudem hat die Energiewende im Verfahren "besonderes öffentliches Interesse".

UVP-G und EABG müssen rasch beschlossen werden



Sowohl die Novelle des UVP-Gesetzes als auch das EABG können Meilensteine für den Ausbau der erneuerbaren Energien sein, erklärt die IG Windkraft in einer Reaktion auf den Regierungsbeschluss „Jetzt kommt es darauf an, die Ankündigungen auch rasch im Nationalrat zu beschließen, denn erst wenn die Gesetze in Kraft sind, können sie ihre Wirkung entfalten“, so Ursula Nährer, Chefjuristin der IG Windkraft.

Derzeit befinden sich 150 Windräder mit einer Leistung von 800 MW in Genehmigungsverfahren. Für diese Projekte ist ein rascher Beschluss der angekündigten Gesetzesänderungen im Nationalrat von entscheidender Bedeutung. „Wir hoffen damit die Genehmigungszeiten deutlich reduzieren zu können“, bemerkt Nährer: „Derzeit liegen diese zwischen 5 und 8 Jahren.“

Kleinwasserkraft sieht EABG als Enttäuschung

Maßlos enttäuscht zeigt sich Kleinwasserkraft Österreich von dem geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz. „Dass bei den grundsätzlichen Rahmenbedingungen zwischen einzelnen Erneuerbaren Technologien unterschieden werden soll, ist aus unserer Sicht völlig willkürlich und sachlich nicht nachvollziehbar.“ hält Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger fest. Mit der expliziten Ausnahme von Anlagen, welche Bewilligungen nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG) benötigen, werden Kleinwasserkraft und Geothermie massiv benachteiligt, ohne dass daraus ein Nutzen für jemanden entsteht.

Während für andere Technologien ein One-stop-Shop für die Bewilligung etabliert werden soll und eineStrukturierung und Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens vorgesehen ist, bleiben für Geothermie und Kleinwasserkraft die Vielzahl von Einzelverfahren erhalten. Diese haben oft auch für kleine Projekte jahrelange Verzögerungen und sich widersprechende Bescheidauflagen zur Folge.

Hoffnung auf Verbesserungen

Auch können weiterhin Landschaftsschutzkriterien alleine zur Abweisung von Projekten führen. Beispielsweise kann also die Reduzierung von Weißwasseranteilen (also dass das Wasser weniger schäumt) somit weiterhin die sinnvolle Revitalisierung von Projekten verhindern. „Für uns ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum man gerade bei der Kleinwasserkraft, mit ihrem wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, keine Verbesserungen im Verfahren machen möchte. Besonders in der jetzigen Situation wäre das genaue Gegenteil angebracht!“ hält Ablinger fest und hofft, dass es im Zuge der Erstellung des Gesetzesentwurfes sowie im Parlamentarischen Prozess noch zu Verbesserungen kommt.

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