Rewe muss die Rekord-Kartellstrafe von 70 Mio. € für eine verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses im Jahr 2018 zahlen. Damals übernahm die damalige Tochtergesellschaft Merkur Warenhandels AG (nun Billa Plus) Verkaufsflächen für einen Lebensmitteleinzelhandel in Wels. Dieser Vorgang wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde nicht als Zusammenschluss angemeldet.
Strafhöhe aufgrund des Umsatzes von über 92 Mrd. €
Die Festsetzung der Rekordstrafe basiert auf dem Jahresumsatz der deutschen Rewe-Gruppe von über 92 Mrd. € im Jahr 2023. Die Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu 10 % des Umsatzes, also bis zu 9 Mrd. €, berichtet die APA. "Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird", erklärte der Oberste Gerichtshof. Man habe als OGH "bereits mehrfach klargestellt, dass auch in Österreich zur wirksamen Bekämpfung von Kartellverstößen Geldbußen in einer Größenordnung zu verhängen sind, wie sie auf Unionsebene und in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits seit langem üblich sind."
Die heimischen Wettbewerbshüter hatten den Rewe-Fall ins Rollen gebracht. "Die Entscheidung und die Höhe der Geldbuße ist eine Ermahnung, die Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen in Österreich ernst zu nehmen", hieß es von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf APA-Anfrage. Die BWB habe "eine Klarstellung vor dem Obersten Gerichtshof nun erreicht".