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Ekelerregend oder zukunftsweisend?

Insektenmehl: OÖ-Bauernbund fordert klare Kennzeichnung bei Lebensmitteln

"Auf das große Krabbeln in den Supermarktregalen können wir verzichten. Die heimische Landwirtschaft hat da wesentlich bessere Alternativen zu bieten", sagt der OÖ-Bauernbund.

Lesezeit: 2 Minuten

Insektenmehl ist seit Jänner 2023 in Österreich als Zusatz in Lebensmitteln erlaubt und kann etwa in Keksen, Gebäck, Getreideriegeln, Saucen, Suppen und Fleischersatzprodukten verarbeitet werden. "Auf das große Krabbeln in den Supermarktregalen können wir verzichten. Die heimische Landwirtschaft hat da wesentlich bessere Alternativen zu bieten", sprechen sich OÖ-Bauernbund-Landesobfrau und Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger sowie OÖ- Landesbäuerin Johanna Haider aus. Sie fordern eine klare und offensichtliche Deklaration des alternativen Ernährungsbestandteils.

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Aktuell müssen die Hersteller die jeweilige Insektenart mit dem deutschen und lateinischen Namen in der meist kleingedruckten, umfassenden Zutatenliste anführen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) spricht sich für eine klare Kennzeichnung auf der Produktvorderseite aus. "Transparenz muss in allen Bereichen ganz oben stehen. Das sollte auch für Insektenmehl in Lebensmitteln gelten", unterstützt Langer-Weninger die Forderung.

Ferner darf laut dem neuen Gesetz bis zu 5% teilweise entfettetes Hausgrillen-Pulver vegetarischen bzw. veganen Lebensmitteln beigemischt werden. "Das ist doch eine Farce. Wenn sich jemand vegetarisch oder vegan ernähren möchte, dann sollte er sich auch sicher sein können, dass in diesen Lebensmitteln kein Insektenmehl enthalten ist", so Haider.

Ekelerregend oder zukunftsweisend?

Denn die Proteinquelle aus Insekten sei nicht jedermanns Sache. "Die einen finden es ekelerregend, die anderen zukunftsweisend. Nüchtern betrachtet hat die Proteinquelle - gerade im Einsatz als Futtermittel - großes Potenzial, sollte aber niemandem, schon gar nicht als Lebensmittel, untergejubelt werden", stellen Langer-Weninger und Haider klar.

Die OÖ-Landesbäuerin verweist zudem auf ein "nicht unerhebliches" Allergierisiko. "Beispielsweise kann das Pulver der Hausgrille allergische Reaktionen bei Personen auslösen, die überempfindlich auf den Verzehr von Krebstieren, Weich- und Krustentieren sowie Hausstaubmilben reagieren", verlangt Haider einen verpflichtenden Allergenhinweis in der Zutatenliste des jeweiligen Produkts durch Hervorheben der Schrift, so wie auch für andere allergene Stoffe.

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