Problemwölfe können künftig auch in Tirol entnommen werden. Der Tiroler Landtag hat am Mittwoch die Novellierung des Jagdgesetzes in diese Richtung beschlossen.
Grund für die Gesetzesänderung sind ständig steigenden Schäden in der Landwirtschaft durch Großraubtiere, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht haben. "Allein im Vorjahr wurden 19 verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen. Die Notwendigkeit für ein entsprechendes Management wurde erkannt und mit Beschluss zur Gesetzesnovellierung auf Landesebene ermöglicht", heißt es von der Landwirtschaftskammer Tirol.
Entscheidung für die Almwirtschaft
Für LK-Präsident Josef Hechenberger wurde damit eine Forderung der Landwirtschaft umgesetzt und eine wichtige Entscheidung für die Tiroler Almwirtschaft getroffen: „Die Wolfspopulation hat sich durch den hohen Schutzstatus in den letzten 30 Jahren mehr als erholt, es ist also wichtig, dass wir aktive Handlungsmaßnahmen ermöglichen, damit die Almwirtschaft eine realistische Zukunftsperspektive bekommt. Kärnten hat es bereits vorgemacht und ich bin froh, dass nun auch Tirol vor dem nächsten Almsommer den Beschluss gefasst hat, um künftig über den Verordnungsweg einzelne Tiere zum Abschuss freizugeben. Ich hoffe, dass sich diese Herangehensweise als tauglich erweist, damit wir künftig ein geregeltes Management etablieren können.“
Hechenberger stellt aber auch klar, dass trotzdem auf EU-Ebene weiter an einer Senkung des Schutzstatus gearbeitet werden muss: „Viele Länder haben massiv mit der Ausbreitung der Beutegreifer zu kämpfen. Daher werden wir weiterhin versuchen, die FFH-Richtlinie zu aktualisieren.