Der Vorstand der Berglandmilch hat beschlossen, die nicht mehr zeitgemäße Hofabholungsgebühr ab 1. Jänner 2025 zu streichen. Werden die Milchliefermengen für eine Hofabholung erreicht, werden zukünftig keine Gebühren mehr eingehoben. “Dies stellt eine Entlastung der Berglandmilch-Betriebe dar, die Signal für Wertschätzung und Zukunftsgestaltung ist. Nicht mehr zeitgemäße Regelungen müssen überprüft und gegebenenfalls auch gestrichen werden“, ist Berglandmilch Obmann Stefan Lindner überzeugt.
Die Hofabholungsgebühr stammt aus einer Zeit als viele Milchbauern noch Milchkannen zu einer Sammelstelle brachten, von welcher die Molkerei dann die Milch abgeholt hat. Größere Milchbauern konnten sich, gegen Bezahlung einer sogenannten Hofabholungsgebühr, die Milch direkt von ihrem Bauernhof abholen lassen. Ein Service von dem viele Bauern Gebrauch machten, wenn sie genug Milch produzierten, dass ihnen die Möglichkeit einer Hofabholung zugestanden wurde.
Grenze von 75.000 l
Heute beträgt die Grenze, um eine Hofabholung beantragen zu können, 75.000 l Milchlieferleistung pro Jahr. Das schaffen nicht mehr nur große Betriebe, sondern mittlerweile die Mehrheit der Milcherzeuger. Lag die durchschnittliche Milchanlieferung im Jahr 1995 noch bei 27.000 kg pro Milchbetrieb, so stieg diese Zahl auf etwa 160.000 l Milchlieferleistung pro Betrieb und Jahr.
Grund genug für Berglandmilch die Kostenbeteiligung der Bauern für eine Hofabholung auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen. Bei mittleren Betrieben mit einer Milchanlieferung bis zu 200.000 l pro Jahr stellt die Hofabholungspauschale eine Belastung von immerhin 0,15 Cent/kg Milch beziehungsweise knapp 300 € pro Jahr dar. Ein wesentlicher Kostenfaktor in einer Branche, in welcher jeder Euro an Wertschöpfung schwer verdient ist.