In Österreich muss die an Molkereien angelieferte Milch jedes Betriebs mindestens einmal monatlich auf das Freisein von Hemmstoffen, z.B. Antibiotika-Rückstände, untersucht werden. Diese monatlichen Routineproben schreibt die Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung vor. Bei einem positiven Befund wird für den Betrieb sofort eine Liefersperre verhängt, so lange, bis dieser den Nachweis der Hemmstofffreiheit erbringt.
Sensitiveres Testsystem bereits bei Molkereien im Einsatz
Bei diesen monatlichen Routineproben soll ab dem 1. Juli 2025 vom derzeit verwendeten Testsystem ("Brillant-Schwarz-Reduktionstest") auf ein sensitiveres Testsystem, den "BRT hi-sense-Test" oder den "Delvotest T", umgestellt werden. Die sensitiveren Testsysteme kommen derzeit bereits zum Einsatz, nämlich im Zusammenhang mit einem hemmstoffpositiven Befund bei der Milcheingangskontrolle der Molkereien. Ergibt der Schnelltest beim Umpumpen der Milch aus dem Milchsammelwagen in die Molkerei ein positives Ergebnis, so werden die Rückstellproben mit dem sensitiveren Testsysteme ("BRT hi-sense-Test") untersucht, um den Verursacher zu ermitteln.
Auch in anderen europäischen Ländern werden die sensitiveren Tests bereits eingesetzt. So verwendet Deutschland gemäß der dort geltenden Milchgüteverordnung seit dem 1. Juli 2021 den "BRT hi-sense-Test" und den "Delvotest T" flächendeckend sowohl für Rückstell- als auch Routineproben.
Hemmstoff-Monitoring ist eine EU-Vorgabe
Die EU regelt die gesetzlichen Verpflichtungen der Milcherzeuger. Die Hemmstofftests sind qualitative Methoden, d.h. sie liefern als Ergebnis entweder „hemmstoffpositiv“ oder „hemmstoffnegativ“. Diese Tests liefern jedoch keine Information darüber, um welchen Wirkstoff – oder auch um welche Kombination von Wirkstoffen – es sich handelt und in welcher Konzentration dieser in der Milch enthalten ist.
Rückstandshöchstmenge: Positiv oder Negativ
Der Grenzwert, also die Rückstandshöchstmenge, wird als MRL (Maximum Residue Limit) bezeichnet. Die Hemmstofftests müssen möglichst viele verschiedene Wirkstoffe bestmöglich an ihren MRL-Werten erkennen. Das bedeutet: Wenn in der Milch ein bestimmter Wirkstoff in niedrigerer oder gleich hoher Konzentration wie der ihm zugewiesene MRL-Wert vorliegt, soll der Test „hemmstoffnegativ“ anzeigen. Ist die Konzentration höher als der MRL-Wert, soll als Resultat „hemmstoffpositiv“ ablesbar sein.
Der in Österreich zur Kontrolle der angelieferten Rohmilch aktuell verwendete BRT-Test erfüllt diese Anforderung aber nur für Substanzen aus der Wirkstoffgruppe der Penicilline. Einige andere Substanzgruppen erkennt der Test allerdings nicht auf MRL-Niveau, sondern zeigt erst dann ein hemmstoffpositives Ergebnis an, wenn die Substanz in höherer Konzentration in der Milchprobe vorliegt.
Höhere Empfindlichkeit: Wartezeiten strikt einhalten
Auch die neuen Tests sind qualitative Methoden und zeigen als Ergebnis entweder „hemmstoffpositiv“ oder „hemmstoffnegativ“ an. Sie reagieren aber auf antibiotische Substanzen insgesamt empfindlicher als der aktuell verwendete BRT-Test und können bestimmte Antibiotika-Gruppen näher am MRL-Wert nachweisen. Dadurch werden die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte bestmöglich abgedeckt und es steigt die Rechtssicherheit aller an der Lebensmittelkette Beteiligten.
Zu beachten ist, dass durch die Erhöhung der Gesamt-Empfindlichkeit dieser Tests gegenüber dem aktuell verwendeten BRT-Test manche Wirkstoffe auch schon bei Konzentrationen unterhalb der zulässigen Rückstandshöchstmenge nachgewiesen werden. Laut AMA soll das durch "den Verdünnungseffekt in der Herdenmilch wird das bei sorgfältigem Vorgehen mit der Milch behandelter Kühe und den Wartefristen bis zum Wieder-Inverkehrbringen der Milch keine nachteiligen Auswirkungen haben."
Entscheidend sei, dass die vorgeschriebenen Wartefristen strikt eingehalten werden. Außerdem ist es sinnvoll, dass am Ende der Wartezeit die Milch von behandelten Kühen im Rahmen der Eigenkontrolle getestet wird. Die Tests sollten auf jeden Fall für Einzelkuh-Milch geeignet sein und die auf dem Betrieb verwendeten Wirkstoffe auf dem Niveau der zulässigen Rückstandshöchstmenge erfassen.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich direkt oder über den Hofberater der Molkerei an die AMA.