Oberster Gerichtshof

OGH-Urteil zu Kuh-Attacken: Auch Wanderer tragen Verantwortung

Urteil des Obersten Gerichtshofs klärt, dass Viehhalter für Verletzungen durch unauffällige Kühe auf Almen nicht automatisch haften, auch Wanderer haben Verantwortung.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Urteil nach einer Kuhattacke auf einer Almen sorgt bei vielen Landwirten für Erleichterung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass bei einer Attacke auf der Turrach vor mehr als zwei Jahren die Wanderer selbst verantwortlich waren. Der Bauer habe korrekt gehandelt, da er Warnschilder aufgestellt hatte. Er sei nicht verpflichtet, Wege einzuzäunen, so der OGH.

Mit großer Erleichterung reagiert der Bezirksbauernobmann von Kufstein und Landtagsabgeordnete Michael Jäger auf das Urteil des OGH, wonach ein Viehhalter nicht automatisch für Verletzungen haftet, die durch unauffällige, nicht-aggressive Kühe auf Almweiden verursacht werden. Das Urteil sei "richtungsweisend für die Alm- und Weidewirtschaft" und komme zum Beginn der Almsaison genau zur rechten Zeit, sagt Jäger.

Fall in Kärnten

In dem viel beachteten Fall war ein Wandererpaar auf der Turrach (Kärnten) von einer Mutterkuh attackiert worden. Der OGH entschied nun, dass den Bauern keine Schuld trifft, da die Tiere nicht als gefährlich galten und auf einer üblichen Weide unterwegs waren. Warnschilder reichten aus - Wanderer müssten sich ihrer Eigenverantwortung bewusst sein und der Kuh im Zweifel den Vortritt lassen.

Bedeutung für Tiroler Landwirtschaft

"Viele unserer Almbauern haben sich zuletzt große Sorgen gemacht - nicht nur um Haftungsfragen, sondern um die Zukunft der gesamten Almwirtschaft", sagt Michael Jäger. Dieses Urteil schaffe nun Rechtssicherheit und stärke das Vertrauen in ein bewährtes System. Gerade in Tirol sei die Almwirtschaft eine tragende Säule der regionalen Identität und Versorgung: "Ohne die Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern gäbe es weder die qualitativ hochwertige Lebensmittelproduktion vor Ort, noch jene Landschaftspflege, die die Grundlage für Naherholung, Freizeit und den Tourismus bildet."

Wanderer in der Pflicht

Jäger appelliert zugleich an die Eigenverantwortung der Wanderer: "Wer unsere Almen genießt, muss auch den Respekt vor dem Weidevieh mitbringen. Die Hinweise auf Weidebetrieb sind ernst zu nehmen - das OGH-Urteil macht klar: Nicht jedes Risiko kann und muss ausgeschlossen werden." Mit Blick auf die anstehende Almsaison zeigt sich Jäger zuversichtlich: "Die Entscheidung aus Wien ist ein klares Signal für unsere Bauern - und für alle, denen eine lebendige, funktionierende Almwirtschaft am Herzen liegt."

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