Unser Autor:Herbert Eigner,Agrana Research & InnovationCenter GmbH, Tulln
Die drei Wirkstoffe Imidacloprid, Thiametoxam und Clothianidin dürfen auch über eine Notfallzulassung nicht mehr eingesetzt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das schließt deren weiteren Einsatz in der Beize des Zuckerrübensaatguts ein für alle Mal aus.
Schutz gegen „Bodenbürtige“ ist weiterhin gegeben
Fakt ist, dass die Beize des Rübensaatguts weiterhin mit dem Wirkstoff Tefluthrin ausgestattet ist. Dieser bietet guten Schutz gegenüber unterirdisch fressenden Schädlingen wie Moosknopfkäfer, Drahtwurm oder Collembolen und unterbindet weiterhin von dieser Seite gegebenes Risiko.
Da der Wirkstoff nicht systemisch wirksam ist, werden jedoch Erdflöhe, Schwarze Bohnen- und Grüne Pfirsichblattlaus bzw. der Rübenderbrüssler – entgegen oft irriger Annahme – durch diesen Wirkstoff nicht erfasst. Je nach auftretenden Schädlingen bedeutet das Verbot für manche Regionen ein deutlich höheres Risiko in der Bestandesetablierung, für andere jedoch tatsächliche Herausforderung. Nachfolgend geben wir Ihnen Tipps zur Bekämpfung dieser Schädlinge im heurigen Jahr.
Rübenerdfloh und Blattläuse: Blattapplikation
Rübenerdfloh (sofort nach Auflaufen der Keimpflanzen) und Blattläuse (ab etwa Mitte Mai) sind in allen österreichischen Rübenanbaugebieten anzutreffen. Hier bietet die Blattapplikation von Wirkstoffen eine Erfolg versprechende Alternative. Dabei wird jedoch ein wesentlich breiteres Spektrum an Insekten erfasst als bisher. Hinweis zum Auftreten der betreffenden Schädlinge finden Sie unter www.warndienst.at . Das diesem zugrunde liegende Monitoringsystem wird aufgrund der gegebenen Situation bedeutend erweitert.
Speziell im Fall des Rübenerdflohs liegen zwischen Erstbeobachtung und Erreichen der Schadschwelle (20 % geschädigte Blattfläche, 40 % geschädigte Pflanzen, gültig bis entfaltetes 1. Laubblattpaar) oft nur wenige Stunden: Hier sind Präsenz und Reaktionsschnelligkeit gefragt. In der kritischen Phase des Durchstoßens und weiteren Auflaufens müssen Sie die Bestände täglich und an allen Seiten des Feldes kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen auch umgehend setzen! Zur Regulierung sind Wirkstoffe aus der Gruppe der Pyrethroide (s. a. Cyper- und Deltamethrine, Lamda-Cyhalothrine) zugelassen.
Während ein Befall durch die Schwarze Bohnenlaus aufgrund der Bildung von Kolonien gut erkennbar ist, fällt dies bei Grüner Pfirsichblattlaus – aufgrund Farbe und Mobilität – eindeutig schwieriger aus. Die Schadschwelle liegt bei letzterer bei 10 % befallene Pflanzen – gültig bis Blattschluss.
International ist die Grüne Pfirsichblattlaus als Überträger diverser Gelbviren gefürchtet. Aufgrund der kontinental geprägten Witterungsverhältnisse – mit tiefen Temperaturen über Winter – ist die Überlebensrate der„erstinfizierenden“ erwachsenen Tiere in den österreichischen Anbaugebieten jedoch gering.
Dennoch sind auch hier die Karten neu gemischt! Pyrethroide zeigen sich gegen Blattläuse unzureichend wirksam, Carbamate zudem gegen die Grüne Pfirsichblattlaus. Zu deren Regulierung steht der Wirkstoff Flonicamid zur Verfügung, für Acetamiprid wird eine Notfallzulassung erwartet.
Derbrüssler: Sicherheit weg
Vielen Betrieben im pannonisch geprägten Anbaugebiet im Osten Österreichs ist der Derbrüssler nicht fremd. Kritiker des Einsatzes von Neonicotinoiden streichen hervor, dass von vielen Versuchen nur ein geringerer Anteil größere Schäden durch Derbrüssler aufwies.
An sich richtig, jedoch nur Teil der Wahrheit, denn es war jeweils nur schwer vorherzusehen, auf welchem der Standorte der Derbrüssler in diesem Jahr tatsächlich zubeißen würde. Fakt ist: Mit der getroffenen Entscheidung geht ein Mindestmaß an Sicherheit für den Anbauer verloren. Tritt Befall auf, kann der Schaden enorm sein.
Der Derbrüssler birgt für die Zuckerrübe allein aufgrund seiner beträchtlichen Größe, seiner Mobilität und nicht zuletzt seiner Gefräßigkeit ein großes Risiko. Waren bisher Bestände mit einem Besatz von 2 bis 5 Käfern/m2 mittels neonicotinoider Beize einigermaßen geschützt, sind nunmehr andere Wege zu gehen. Es ist ein aufwendiger Mix aus chemischer Regulierung und auch rein abwehrenden Maßnahmen nötig. Es gilt jetzt, die Bestände konsequent zu schützen, bis in Prüfung stehende neue Möglichkeiten der Beizung realisiert werden können.
Grundsätzlich gilt es, nicht nur die Rübe zu schützen, sondern auch die weitere Populationsentwicklung des Derbrüsslers unter Kontrolle zu halten. Das heißt: Käfer aus dem Verkehr zu ziehen!
Wenn Sie die Zuwanderung beobachten, sollten Sie zeitnah „Randspritzungen“ mit zugelassenen Wirkstoffen, primär Pyrethroiden, beginnen.
Es empfiehlt sich eine Düsentechnik und Wassermenge, die optimal benetzen. Zudem sollten Sticker eingesetzt werden, wie zum Beispiel Designer. Die Maßnahme muss unter Umständen im Tagesabstand wiederholt werden. Erst bei tieferem Einwandern in den Bestand ist auf Flächenapplikation zu setzen. Die im Pflanzenschutzmittelregister festgelegten Auflagen sind jedenfalls zu beachten.
Der richtige Einsatzzeitpunkt
In punkto Einsatzzeitpunkt ist zwischen den beiden Zeiträumen in der Vegetation zu unterscheiden:
- Nach Aufgang der Zuckerrübe und in der folgenden Etablierung (bis 1., 2. Laubblattpaar), d. h. „früher Zeitpunkt“, sind die Temperaturen oft niedrig. Folgend ist der Käfer nur über Mittag (11 bis 14 Uhr) aktiv und hier zu behandeln.
- Sind – mit Fortschreiten der Vegetationsperiode – die Temperaturen hoch, wird sich der Käfer morgens, vor allem aber abends auf der Rübe zeigen und den Tag im schützenden Schatten verbringen. Bedauerlich ist dabei, dass im Vergleich zu vorangegangenen Lösungen auch in das Spektrum der Nützlinge eingegriffen wird.
Das Ziehen von Fallrillen als auch der Einsatz von Pheromonfallen sind aufwendig und wenig beliebt. Dennoch: Bei moderatem Druck haben sich diese Maßnahmen bewährt. Fallrillen im Neubestand bremsen eine Zuwanderung und schaffen Zeit, chemische Maßnahmen zum optimalen Zeitpunkt zu treffen. Fallrillen nach Zuckerrübe im Vorjahr sind anzudenken, jedoch eine Frage der Besitzverhältnisse.
Auf den „Altflächen“ darf nicht auf den Einsatz von Pheromonfallen verzichtet werden. Sie geben nicht nur Aufschluss über allfällige Migrationsbewegungen, sondern zeigen sich auch als durchaus fängig. Der maximale Abstand sollte 15 m betragen, versetzt entlang der Feldgrenze oder in der ersten Fahrgasse. In Neubeständen sollten Pheromonfallen erst nach Auswanderung des Käfers aus den Altflächen platziert werden. Das Versetzen der Fallen, deren Kontrolle und Leerung als auch deren Entfernung ist „schweißtreibend“. Gespräche zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwands aus öffentlicher Hand wurden begonnen.
Finanzieller Ausgleich
Falls Bestände heuer wiederangebaut werden müssen, bietet die Agrana einen Kostenersatz. Zudem sichert die Hagelversicherung nach Auftreten tierischer Schädlinge einen Wiederanbau der Zuckerrübe bis 31. Mai in den Paketen „Zuckerrübe Universal“ und „Zuckerrübe Plus“ ab. KWS bietet im Rahmen des „Rüben-MehrWert-Service“ 50 % Rabatt auf Conviso Saatgut bei Wiederanbau.