Frage: In Medien wird berichtet, mehrere Bauern sollten gemeinsam einen Schafhirten anstellen, dazu Hunde, dann lohne sich der Herdenschutz vor Wölfen. Ich habe ca. 140 Schafe für vier Monate auf der Alm und erziele Erlöse von ca. 5.000 €, also ca. 35 € pro Schaf. Nach Abzug der Kosten bleibt mir die Hälfte als Einkommen, für ca. 150 h Arbeit. Laut einer Landwirtschaftsschule liegt die tägliche Hütearbeitszeit bei ca. 12 h. Wie beurteilen Sie diese Situation?
Walter K. aus S. in Salzburg
Antwort: Ich möchte vorab festhalten, dass sich meine Antwort nur auf Hirten bezieht, andere Kosten wie Hunde, Zäune usw. wären zusätzlich zu kalkulieren. Ihren Angaben entnehme ich einen Zeitaufwand von 120 Tagen x 12 h, den ich auf 1.500 h aufrunden würde, da vermutlich noch anderes anfällt, als reine Schafbetreuungszeit. Rechtlich gesehen gilt eine 40 h-Woche, mit Überstunden sind max. 48 Wochenstunden erlaubt.
Ein Durcharbeiten eines Hirten an 120 Tagen würde eine Vielzahl an Rechtsvorschriften verletzen, ist also rundweg als illegal abzulehnen. Die übliche jährliche Arbeitszeit beträgt in Österreich ca. 1.700 h/Jahr, dies wären in vier Monaten ca. 570 Arbeitsstunden. Sehr knapp gerechnet könnten zwei Hirten zu je 750 Arbeitsstunden (mit Überstunden) möglich sein. Den Monatslohn würde ich bei ca. 3.500 € einordnen. Mit Lohnnebenkosten wären dies etwa 6.000 €/Monat x 4,2 Monate x 2 Personen = 50.000 € Gesamtlohnkosten.
Das Vorhaben ist somit als unwirtschaftlich einzustufen, auch wenn die Schafherde auf 280 verdoppelt wird. Eine vierfache Herdengröße von 560 Schafen würde vermutlich von 4 bis 5 Hirten (3.000 h Arbeit) betreut werden müssen, also 100.000 € Lohnkosten verursachen.
Fazit: Aus arbeitsrechtlichen und ökonomischen Gründen kann eine Behirtung mit angestellten Arbeitern nicht umgesetzt werden, auch bei großen Schafherden nicht. Rational gesehen ist die Aufgabe der Schafalpung naheliegend und die Arbeit von 150 h in einen anderen Betriebszweig einzubringen, um das Einkommen zu sichern.