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topplus Ab 01. Juni in Österreich

Bringt das Vollspaltenverbot den wirtschaftlichen Ruin für Schweinehalter?

Am 1. Juni soll das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbucht in Kraft treten. Der VLV hat bereits die drohenden wirtschaftlichen Folgen beim Verfassungsgerichtshof vorgelegt.

Lesezeit: 3 Minuten

Zum 1. Juni 2025 droht den österreichischen Schweinehaltern das Verbot von unstrukturierten Vollspaltenböden. Dies ist auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zurückzuführen.

Die Unsicherheiten im Zuge der Neuwahlen und Regierungsbildung haben die Politik und Behörden jedoch lange Zeit gelähmt, in dieser Drucksituation zu handeln. Zuletzt hat die neue Regierung verkündet, bis Mai eine Lösung finden zu wollen.

VLV stellte frühzeitigen Antrag beim Verfassungsgerichtshofs

Der Verband landwirtschaftlicher Veredelungsproduzenten (VLV) war und ist bemüht, sich für die Erzeuger einzusetzen. Dies geht aus einer Stellungnahme des VLV Geschäftsführers Dr. Johann Schlederer in der Fachzeitschrift „Rund ums Schwein“ hervor.

Denn der VLV und der Österreichische Bauernbund haben sich frühzeitig, mit rechtlichen Schritten auseinander gesetzt, falls die politischen Entscheidungen auf sich warten lassen sollten.

So haben sie bereits im Sommer 2024 mit einer Anwaltskanzlei rechtliche Schritte für ein drohendes Vollspaltenverbot überprüft und die Ergebnisse an den VfGH geschickt.

Dieser Antrag sollte mittelts konkreter Fallbeispiele aufzeigen, zu welchen wirtschaftlichen Konsequenzen das unmittelbare Generalverbot führen würde.  Sechs Schweinemastbetriebe haben ihre Situationen dargelegt.

Verfassungsgerichtshofs beurteilt den Antrag als zeitlich irrelevant

Das Ergebnis ist alarmierend. „[…] es konnte aufgezeigt werden, dass es für den Fall der Fälle zu einem wirtschaftlichen Ruin der betroffenen Landwirte kommen würde“, verkündete Schlederer das ernüchternde Ergebnis.

In seiner Antwort im Dezember 2024 beurteilte der VfGH den Antrag als zeitlich irrelevant. Schließlich bleibe bis zum Juni Zeit, das „Vollspaltengesetzwerk“ zu reparieren.

Trotzdem weiß man beim VLV um die Bedeutung, den Höchstrichtern die Betroffenheit vieler Schweinehalter gezeigt zu haben. Der VfGH hat die Fallbeispiele des Antrags nun vorliegen, sollte es zu weiteren Entscheidungen kommen. „Unser Problem wäre also den Verfassungsrichtern nicht mehr neu, daher darf man annehmen, dass man rasch entscheiden könnte“, so die Hoffnung des Geschäftsführers.

Was droht den Schweinehaltern?

Eine Unruhe unter den Landwirten, versucht der VLV zu vermeiden. Laut Schlederer „wäre es völlig unangebracht, unnötige Panik bzgl. dieser Terminsetzungen unter den Schweinebauern aufkommen zu lassen.“

Der Geschäftsführer des VLV hält es für undenkbar, dass die Tierärzte der Landesbehörde ab dem 1. Juni 2025 bei tausenden Erzeugern das Tierhalteverbot aussprechen.

Vielmehr erwartet er, dass das Verbot des Vollspaltenverbots nicht 2025, aber auch nicht erst 2039 umgesetzt werde. Die Übergangsfrist werde wohl einige Jahre früher enden. Der VLV hoffe, dass die Regierungen eine „aus unserer Sicht vertretbare Version Realität werden lässt“, schließt Schlederer seine Stellungnahme ab.

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