"Nach harten Verhandlungen ist es gelungen eine Einigung zu erzielen", erklärt Bauernbundpräsident und Nationalrat Georg Strasser. Die neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos hat sich auf eine Novelle des Tierschutzgesetzes geeinigt. Die Schweinebauern hätten nun Sicherheit für ihre Stallungen. Die Übergangsfrist bis zum Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbucht dauert bis 1. Juni 2034.
Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat beim Verfassungssgerichtshof Beschwerde zu dem Gesetz eingelegt, deshalb wurde eine Novelle bis 1. Juni 2025 nötig, um die Übergangsfrist bis zum Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbucht neu zu regeln.
Auf was sich die Regierung geeinigt hat
Alle Betriebe müssen bis 1. Juni 2034 auf das "neue Haltungssystem" umstellen. Dieses beinhaltet mehr Platz, Beschäftigungsmaterial, Klimatisierung und eine strukturierte Bucht, jedoch kein Stroh. Mit 1. Juni 2029 müssen die Landwirte ihren Schweinen ein zweites Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stellen und auch das Platzangebot muss von 0,7m2 auf 0,8m2 erhöht werden. Wie die strukturierte Bucht aussehen muss, ist noch nicht klar. Dies soll in den Projekt IBeSt und IBeSt+ wissenschaftlich untersucht und die Erkenntnisse sollen in die Mindeststandards einfließen.
Sonderregelung für Betriebe ab 2018
Für Betriebe die ab 1. Juni 2018 investiert in die Schweinestallungen investiert haben, gilt eine verlängerte Übergangsfrist von 16 Jahren. Somit können diese noch maximal bis 2038 weiter arbeiten. Damit sich diese Investitionen amortisieren können. „Tierschutz ist dieser Bundesregierung ein zentrales Anliegen – und das kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft nachhaltig gelingen“, betont Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Sie hebt hervor: „Wir haben eine Lösung erreicht, die das Wohl der Tiere spürbar verbessert und gleichzeitig praktikable Rahmenbedingungen sowie Rechtssicherheit für die Betriebe schafft. Ab 2027 wird auf wissenschaftlicher Grundlage an einem neuen Mindeststandard gearbeitet, ab 2029 gibt es erste Verbesserungen in bestehenden Ställen, und ab 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden – mit einer sachlich begründeten Ausnahme für rund 170 Härtefälle.“
Weitere Änderung sind in den nächsten Jahren nicht geplant, der Gesetzgeber sieht vor, dass für künftige Adaptierungen lange Fristen gebilligt werden.