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Keine Steuer auf ungesunde Lebensmittel geplant

Julia Klöckner setzt bei der Kennzeichnung ungesunder Lebensmittel auf neue Rezepturen und eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft. Eine Lebensmittelampel oder staatliche Vorgaben soll es nicht geben.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner plant keine Sondersteuer auf Zucker, Salz und Fett oder eine besondere Kennzeichnung ungesunder Produkte. Stattdessen soll die Ernährungsindustrie Vorschläge für freiwillige Maßnahmen machen. Stattdessen sollen die einzelnen Branchen der Ernährungsindustrie Vorschläge für freiwillige Maßnahmen machen, heißt es im Entwurf für eine „Nationale Strategie für die Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten“.

Presseberichten zufolge setzt Klöckner vor allem auf eine „Reformulierung“ von Lebensmitteln. Gemeint ist damit nicht nur ein niedrigerer Salz- oder Zuckergehalt, sondern auch eine Verringerung der Portionsgrößen. Von der Wirtschaft finanzierte Aufklärungskampagnen sollen ebenfalls für eine gesündere Ernährung sorgen. Als Gegenleistung soll es keine Lebensmittelampel geben. Ziel ist eine deutliche Verringerung ernährungsbedingter Krankheiten bis 2025.

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SPD fordert wirksame Reduktionsstrategie

Die Pläne gehen der SPD dagegen nicht weit genug. Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Ursula Schulte, nannte es enttäuschend, dass die Grundsatzvereinbarung mit der Lebensmittelwirtschaft lediglich auf Freiwilligkeit beruhe und kein Gesamtziel für die Reduktion enthalte.

„Die nationale Reduktionsstrategie darf nicht zum Papiertiger verkommen“, warnte die SPD-Politikerin. Ihrer Auffassung nach müssen gesunde Lebensmittelrezepturen mit weniger Zucker, Fett und Salz einen echten Beitrag im Kampf gegen ernährungsbedingte Krankheiten leisten. Es reiche nicht aus, wenn an Kinder und Jugendliche gerichtete Lebensmittel nicht mehr Zucker enthalten dürften als Lebensmittel für Erwachsene.

Schulte fordert ein stärkeres Engagement der Lebensmittelwirtschaft, insbesondere bei mit Zucker oder Ersatzstoffen gesüßten Getränken und Lebensmitteln für Kinder und Jugendliche. Für die Reduktion bei „Kinderlebensmitteln“ sollten ihrer Auffassung nach die strengen Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelten.

Für Zucker in Getränken schlägt die Abgeordnete eine Höchstgrenze von 5 g pro 100 ml vor. Zudem müsse die Reduktionsstrategie mit einer Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben verbunden werden. „Nur mit Nährwertampel oder NutriScore können Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick Zucker-, Fett- und Salzgehalt der Produkte erkennen und vergleichen“, betonte Schulte.

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