Wegen der Coronakrise können Sie Ihren Mitarbeitern eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 1.500 € zahlen. Eigentlich sollte diese Regelung nur bis zum 31.12.2020 gelten. Nun hat die Große Koalition die Frist bis zum 30.6.2021 verlängert. Anstatt Geld können Sie auch Sachprämien im gleichen Wert verschenken (netto). Beachten Sie:
- Die Prämie dürfen Sie nicht mit dem Lohn bzw. Gehalt verrechnen. Sie müssen das Geld bzw. die Sachprämie zusätzlich zahlen. Die Prämie darf auch nicht das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ersetzen. Das gilt auch für vertragliche Sonderzahlungen.
- Sie sind verpflichtet, die Prämie in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen aufzuführen – auch wenn diese sozial- und abgabenfrei ist.
- Auch Minijobbern steht die Sonderzahlung zu. Das Geld bzw. den Wert der Sachprämie müssen Sie nicht auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 €/Monat bzw. 5.400 €/Jahr anrechnen.
Steuerberater Bernhard Billermann, wetreu Alfred Haupt KG, Münster