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Auf Augenhöhe

16 neue Flurbereinigungsverfahren in Niedersachsen

Derzeit gibt es in Niedersachsen 238 laufende und 133 in Vorbereitung befindliche, neue Flurbereinigungsverfahren. Die Verfahren werden von den vier Ämtern für regionale Landesentwicklung an insgesamt elf Standorten begleitet. Nun kommen 16 neue Verfahren dazu.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast hat das Flurbereinigungsprogramm 2019 bis 2023 verkündet und damit das Startsignal für 16 neue Flurbereinigungsverfahren mit einer Gesamtfläche von rund 16.600 Hektar im Land gegeben. An der Veranstaltung im Hannoveraner Agrarministerium nahmen am Mittwoch beteiligte Bürgermeister, Arbeitskreissprecher und Vertreter der Behörden teil.

Ministerin Otte-Kinast bedankte sich in ihrem Ministerium bei mehr als 30 geladenen Akteuren aus den freigegebenen Flurbereinigungsverfahren, die im Rahmen der Vorbereitung mitgewirkt haben. „In der heutigen Zeit, in der landwirtschaftlicher Boden immer knapper wird, ist Flurbereinigung als Ausgleich verschiedenster Interessen wichtiger denn je: Sie ordnet nicht nur den Boden neu; es werden Infrastruktur-Probleme gelöst, dem Erosionsschutz, der Gewässer- und Landschaftsentwicklung und dem Naturschutz werden Rechnung getragen."

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Es gebe kein vergleichbares Instrument, um Grundstückseigentümer, Landwirte sowie Träger öffentlicher Belange „auf Augenhöhe zusammenzubringen, um die Zukunft des ländlichen Raums zu gestalten." Den Ämtern für regionale Landesentwicklung komme dabei nicht nur die Rolle einer objektiven Planungsbehörde zu. „Mit ihrer Fachkompetenz und Erfahrung bringen Sie sich als Mediatoren in den ländlichen Raum ein", so Otte-Kinast.

13 der neuen 16 Verfahren leisten einen Beitrag zur Agrarstrukturverbesserung durch die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Drei freigegebene Unternehmensflurbereinigungsverfahren sollen darüber hinaus einen Beitrag zur agrarstrukturverträglichen Umsetzung von Infrastrukturprojekten des Straßenbaus leisten. Etwaigen Benachteiligungen soll so entgegengewirkt werden.

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