Das Amtsgericht Mühlhausen befasste sich am Dienstag mit einem Schafhalter aus dem Unstrut-Hainich-Kreis. Der 61-Jährige war wiederholt wegen seiner verwahrlosten Schafe aufgefallen, berichtet der MDR.
Seit 2014 habe er schon dreimal Bußgelder kassiert, u.a. weil er die Schafe nicht wie vorgeschrieben einmal im Jahr geschoren hat. Bei einer unangekündigten Kontrolle 2018 entdeckte die Amtstierärztin erneut fünf Schafe mit voller Wolle im Hochsommer auf der Weide. Man habe nicht erkennen können, wo vorne und hinten ist, hieß es am Dienstag vor Gericht. Zudem habe der Mann die Schafe nicht ausreichend mit Wasser und Futter versorgt.
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aus dem Fall 2018 sollte der Besitzer 600 € zahlen, legte aber Einspruch ein. Dieses Bußgeldverfahren wurde nun eingestellt, weil offenbar Beweisfotos fehlten. Wegen der wiederholten Verstöße wurden dem Rentner aber 2020 die Tiere entzogen. Seit Mai gilt ein Tierhaltungsverbot.
Laut dem MDR ist das aktuelle Verfahren nun zwar eingestellt, wegen neuer Vorfälle in diesem Jahr droht dem 61-Jährigen jetzt aber erstmals auch ein Strafverfahren wegen wiederholter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
In einer europäischen Verordnung wird empfohlen, das Fell von Schafen jährlich bereits bis Ende Mai zu stutzen.