Eine vom Projekt Lebensmittelklarheit veröffentlichte Umfrage zur Kennzeichnungserwartung an vegane und vegetarische Ersatzprodukte verdeutlicht die große Skepsis der Verbraucher gegenüber Ersatzlebensmitteln. Nur 20 % der Befragten geben an, diese uneingeschränkt bzw. viel zu verzehren. 98 % essen mehr oder weniger tierische Produkte wie Milch und Käse, 83 % Fleisch und 83 % Fisch.
„Diese Umfrage bestätigt vor allem eines – die übergroße Mehrheit der Verbraucher bevorzugt die Mischkost. Die deutschen Landwirte sorgen für die notwendigen pflanzlichen und tierischen Zutaten“, betont Gerald Dohme, Deutscher Bauernverband (DBV). „Mit unserer Forderung nach einer eindeutigen Herkunfts- und Haltungskennzeichnung tragen wir dazu bei, dass die Konsumenten erkennen können, wo und wie ihre Lebensmittel erzeugt werden. Lebensmittel aus Deutschland stehen für höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards“, so Dohme weiter.
Laut Studie empfinden mehr als 40 % der Befragten fleischähnliche Produktnamen wie z. B. „vegetarischer Fleischsalat“ als irreführend bzw. uneindeutig. Damit sieht sich der DBV in seiner Forderung nach Wahrheit und Klarheit bei der Lebensmittelkennzeichnung bestärkt.
„Wir lehnen es ab, dass fleischfreie Lebensmittel wie das Fleisch- oder Wurstoriginal benannt werden. Wir sind der Meinung, dass sich das Ersatzlebensmittel nicht nur in seiner Aufmachung, sondern auch in seiner Bezeichnung eindeutig vom Original unterscheiden muss. So wenig es ein „milchfreies Milcheis“ oder ein „himbeerfreies Himbeerdessert“ geben kann, darf es auch keinen „fleischfreien Rinderbraten“ oder, um bei der Studie zu bleiben, „vegane Chicken Nuggets“ geben“, unterstreicht Dohme. Anderenfalls drohe die Eindeutigkeit der Lebensmittelbezeichnung in die Beliebigkeit zu verfallen.
Öffentliche Rüge des Presserats
In einer ersten Fassung war dieser Beitrag mit der Überschrift „80 % der Verbraucher lehnen Ersatzprodukte für Fleisch und Milch ab“ betitelt. Darin erkennt der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates einen schweren Verstoß gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht und hat auf seinen Sitzungen vom 13. bis 15. Juni eine öffentliche Rüge ausgesprochen.
Die top agrar Redaktion hat die betreffende Überschrift bereits im Mai nach einer erneuten Prüfung geändert, denn diese ist in der Tat nicht vollständig von den Umfrageergebnissen gedeckt. Die Redaktion bedauert dies und steht zu dem Fehler, auch wenn sie die sehr harte Entscheidung des Presserates in dem Vorgang nicht teilen kann.