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Konditionen/Vertragsbedingungen

Achtung Fallstricke: Bei Vermietung von Funkmaststandort Bauernverband hinzuziehen!

Der DBV verhandelt mit Mobilfunkanbietern über Mustermietverträge und Summen bei der Flächenbereitstellung für Funkmasten. Dabei gibt es einige schwierige Verhandlungspunkte.

Lesezeit: 1 Minuten

Der dringend notwendige Breitbandausbau in der Fläche erfordert massive Investitionen in die Infrastruktur für digitale Kommunikation. Dafür sind bis 2025 im ländlichen Raum mehrere Tausend Funkmaststandorte einzurichten, anzumieten und zu erschließen, schreibt der DBV in einer aktuellen Mitteilung.

Aus Sicht der Grundstückseigentümer sind dabei auch ausgewogene Mietverträge sowie marktgerechte Miethöhen sicherzustellen. Mit diesem Ziel führt der Deutsche Bauernverband seit 2020 mit den Mobilfunkanbietern Gespräche über Mustermietverträge und Empfehlungen zu den Mietbedingungen insbesondere für Freiflächenfunkmaststandorte.

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Besonders schwierige Verhandlungspunkte sind u. a. die Vertragslaufzeiten, eine umfassende Haftungsregelung, eigenständige Rückbaubürgschaften und Empfehlungen zu marktgerechten Mindestmiethöhen. Gerade bei diesen sensiblen Themen gilt es auf Fallstricke zu achten, um Benachteiligungen und langfristige Belastungen zu vermeiden. Deshalb empfiehlt der DBV Verbandsmitgliedern, sich bei entsprechenden Angeboten zur Anmietung von Grundstücken für Funkmaststandorte von ihren Kreis- und Landesbauernverbänden beraten zu lassen.

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