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AFP in Niedersachsen setzt neue Schwerpunke

Bauern in Niedersachsen können wieder einen AFP-Zuschuss beantragen. Im Durchschnitt löst jeder Euro, der als Zuschuss gewährt wird, mit den Eigenmitteln des Unternehmers ein Investitionsvolumen in fünffacher Höhe aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab Mitte April können Niedersachsens Landwirte unter bestimmten Voraussetzungen wieder einen Zuschuss für ihre Investitionsvorhaben beantragen. Unter dem Namen Agrarinvestitionsförderungsprogramm, oder kurz AFP, beteiligt sich das Land nach Mitteilung des Landvolks insbesondere dann, wenn besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie Tierschutz bei Stallbauinvestitionen erfüllt werden.

Es steht ein Betrag von insgesamt 10 Mio. Euro zur Verfügung. Im Durchschnitt löst jeder Euro, der als Zuschuss gewährt wird, mit den Eigenmitteln des Unternehmers ein Investitionsvolumen in fünffacher Höhe aus. Dieser Investitionsbetrag kommt in erster Linie Handwerkern und anderen Unternehmen im ländlichen Raum zugute.

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Landwirte, die mit dem AFP in Stallbauten investieren wollen, dürfen nach Abschluss eine maximale Viehdichte von zwei Großvieheinheiten je Hektar (GVE/ha) nicht überschreiten, außerdem müssen sie für die anfallende Gülle eine Lagerdauer von neun Monaten nachweisen. Maßnahmen zum Umwelt- oder Klimaschutz müssen eine Verbesserung gegenüber dem Standard um mindestens 20 Prozent durch ein entsprechendes Gutachten belegen. Für Investitionen in Umwelt- und Tierhaltungsanlagen gilt. Eine zwölfjährige Zweckbindung, die Ställe müssen also über den gesamten Zeitraum so genutzt werden, wie im Antrag beschrieben und genehmigt. Neu aufgenommen in den Förderkatalog wurden bauliche Investitionen in wassersparende Bewässerungs- und Frostschutzberegnungsanlagen, und zwar sowohl als einzelbetriebliche sowie in Gemeinschaft betriebene Anlagen.

In Ergänzung zum AFP legt das Land ein Förderprogramm für Güllebehälter auf, das mit weiteren zehn Mio. Euro ausgestattet wird. Die Antragstellung beginnt im Juni, die Förderung soll in Betrieben ohne Tierhaltung 40 Prozent betragen, in Tierhaltungsbetrieben 30 Prozent. Das Land will damit den Gülleeinsatz in Ackerbaubetrieben attraktiver machen.

Die genauen Förderkonditionen und eine Beratung beim Antrag sollten investitionswillige Landwirte mit einem Berater planen. Alle Anträge sind auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter www.lwk-niedersachsen.de im Menüpunkt Förderung aufgelistet. Die Landwirtschaftskammer ist zugleich für die Annahme und Bewilligung der Anträge zuständig. Im vergangenen Jahr erhielten etwa 80 Landwirte über das AFP eine Fördersumme von insgesamt gut neun Mio. Euro.

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