Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Aldi soll Betrieb von Klaus Kliem gekauft haben
Der ehemalige Präsident des Thüringer Bauernverbandes, Klaus Kliem, soll die Geithainer Landwirtschafts GmbH an ALDI verkauft haben. Dies wäre der zweite Betrieb, den ALDI in kurzer Folge aufkauft.
Am 27. September 2019 sollen sämtliche Geschäftsanteile der Geithainer Landwirtschafts GmbH von der bisherigen Gesellschafterin, der Aschara Landwirtschafts GmbH, an die Boscor Land- und Forstwirtschafts GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Boscor Land- und Forstwirtschafts Verwaltungs GmbH, verkauft worden sein. Das hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL) erfahren. Der Betrieb Aschara gehört Klaus Kliem, dem früheren Präsidenten des Thüringer Bauernverbandes.
Die Gesellschaft Boscor wurde nach Informationen der AbL erst im Jahr 2018 von der Lukas-Stiftung speziell zum Zwecke der Geschäftsbeteiligung an Agrar- und Forstunternehmen gegründet. Theo Albrecht vertrete persönlich die Stiftung im Außenverhältnis, so die AbL weiter. Die Anteile der Aschara GmbH würden von der ADIB Agrar-, Dienstleistungs-, Industrie- und Baugesellschaft mbH gehalten. Die Familie Kliem halte 52,42 % des Kapitals, sagt die Arbeitsgemeinschaft.
Der AbL-Vorsitzende Mitteldeutschland, Michael Grolm, macht aus seiner Missbilligung keinen Hehl: "Wieder einmal macht ein Großagrarier Kasse. Dies macht wieder einmal deutlich, wie dringend wir ein Gesetz brauchen, welches solche Deals verhindert! Denn klar ist: wenn ein Discounter wie ALDI weiter auf Einkaufstour geht, werden zukünftig weder die heimischen Landwirte, noch die Verbraucher oder die Bienen etwas zu lachen haben", so Grolm.
Aldi hatte bereits den Agrarbetrieb Kayna eG übernommen. Dies erfolgte, indem die alten Genossen (gegen Zahlung einer Abfindung) ausgeschieden sind und als neue Genossenschaftsmitglieder die Boscor Land- und Forstwirtschafts GmbH & Co. KG, die Boscor Land- und Forstwirtschafts Verwaltungs GmbH sowie die Boscor Projekt GmbH eingetreten sind, erklärt Grolm dazu weiter. Somit habe die Genossenschaft vermutlich exakt die gesetzliche Mindestmitgliederzahl von drei Mitgliedern, sagt er. Die Mitgliederlisten selbst würden aufgrund einer Novellierung des Genossenschaftsgesetzes nicht mehr beim Amtsgericht eingereicht.