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Nach BLE-Ermittlungen

Aldi stoppt Schummelei mit gekauften Soja-Nachhaltigkeitszertifikaten

Durch „Credits“ konnten deutsche Lieferanten von Aldi auf eigene Kosten die Verwendung von Sojafuttermitteln, die nicht nachweislich entwaldungsfrei erzeugt wurden, ausgleichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie alle Unternehmen müssen auch Aldi Nord und Aldi Süd nachweisen, dass in der Produktionskette eingesetztes Soja aus nachweislich entwaldungsfreiem Anbau stammt. Der Discounter erlaubte den Lieferanten für Sojafutter für die Rinder, Schweine und das Geflügel der Eigenmarken aber, als Ersatz auch Zertifikate zu kaufen.

D.h. das Sojafutter konnte aus Regenwaldgebieten stammen, wenn dafür sogenannte „Credits“ zum Ausgleich erworben und vorgezeigt wurden. Bei den Credits handelt es sich um Zertifikate, die über verschiedene Zertifizierungsstellen erworben werden können.

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Nicht erlaubt

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) war durch einen informellen Hinweis auf den Fall aufmerksam geworden und prüfte den Erwerb von Credits. Nun erhob die Behörde offiziell Bedenken gegen die Ausgestaltung der Sojafuttermittelanforderungen von Aldi.

Demnach dürfen verpflichtete Käufer, in diesem Fall Aldi, mit ihren geschützten Lieferanten nicht vereinbaren, dass der Lieferant Kosten zu tragen hat, die in keinem spezifischen Zusammenhang mit dem Verkauf der Agrar-, Fischerei- oder Lebensmittelerzeugnisse des Lieferanten stehen.

Betroffene Produkte im Einzelhandel nicht gekennzeichnet

Die BLE beanstandet, dass die Lieferanten keine direkte Gegenleistung für den Credit-Erwerb erhielten. So fand keine entsprechende Auszeichnung der betroffenen Eigenmarken-Produkte statt. Auch die Verbraucher konnten deshalb nicht erkennen, ob bei der Erzeugung entwaldungsfreies Sojafuttermittel oder durch den Erwerb von Credits ausgeglichenes Sojafuttermittel eingesetzt wurde.

Daher ging die BLE davon aus, dass die Lieferanten durch die Erfüllung der Sojafuttermittelanforderungen in der Regel nicht von einem höheren Verkaufspreis profitierten. Zudem war wegen fehlender produktspezifischer Bewerbung kein sonstiger verkaufsfördernder Effekt anzunehmen. Des Weiteren waren die Preise und die Anzahl der benötigten Credits für die Lieferanten nicht sicher zu kalkulieren.

Schließlich hatte die BLE die Sorge, dass die Lieferanten der betroffenen Aldi-Eigenmarkenartikel die Erfüllung der Sojafuttermittelanforderungen an die landwirtschaftlichen Erzeuger „weitergeben“, die die Tiere mit Sojafuttermitteln füttern.

BLE beendet das Verfahren einvernehmlich

Aldi kündigt nun an, die Sojafuttermittelstrategie ab 2023 mit einer neu gestalteten Branchenlösung weiterzuentwickeln und auf die Regelung in ihrer derzeitigen Form gegenüber ihren Lieferanten zu verzichten. Die BLE hat das Verfahren daher eingestellt.

Am 9. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist als Durchsetzungsbehörde zuständig.

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